Das Glücksspiel im Saarland ist durch Gesetze wie das Landesglücksspielgesetz und Spielbankengesetze geregelt. Die Rechtslage in einzelnen deutschen Bundesländern kann sich also unterscheiden, bundesweit gilt aber der sogenannte Glücksspielstaatsvertrag, auf den sich die 16 Länder verständigt haben. Der Gesetzgeber behält dem Staat ein Monopol auf die Veranstaltung von Glücksspielen vor, da die Erlaubnis einer Behörde notwendig ist.
Daraus ergibt sich aber ein Gesetzeskonflikt, der von europäischen Gerichten mehrfach bestätigt wurde. Ein Staatsmonopol an sich ist nicht EU rechtswidrig, die deutsche Ausarbeitung aber schon. Internet Glücksspiel Anbieter aus dem europäischen Ausland haben keinen Zugang zum deutschen Markt, obwohl sie nach der Dienstleistungsfreiheit darauf Anspruch hätten. Das deutsche Glücksspielrecht kann diese Einschränkung nicht ausreichend begründen. In der Folge können Spieler im Saarland und der Bundesrepublik Casino Seiten besuchen, wenn diese von einer EU Regulierungsbehörde zugelassen sind.