Die Glücksspielgesetze und die Regulierung des Spielens in Berlin haben auch den Zweck, Spieler zu schützen. Per Gesetz dürfen Minderjährige auf keinen Fall an Glücksspielen teilhaben. Der Spielerschutz besteht aber noch aus mehr als nur dem Jugendschutz. Präventive Maßnahmen sollen verhindern, dass Spieler ein Suchtverhalten oder Probleme mit Glücksspiel entwickeln.
Dazu zählen etwa Spielersperren, die Spieler selbst beantragen können und die auch durch Dritte als Fremdsperre möglich sind. Einlasskontrollen und Einschränkungen für Gewinne, Verluste, Einsätze und Spieldauer sind ebenfalls Teil des Spielerschutzes. Da keine Suchtprävention Probleme mit Suchtverhalten ganz verhindern kann, gibt es in Berlin zahlreiche Möglichkeiten, sich weiter zu informieren sowie Beratung und Hilfe zu beanspruchen, gegebenenfalls sogar anonym oder im Internet.