Donnerstag, 21. November 2024

Zutritt in Bremer Spielhallen bald erst ab 21 Jahren?

Bremen Flagge, Spielhalle, Spielautomaten Bremen will das Mindestalter für den Besuch von Spielhallen auf 21 Jahre erhöhen. (Bild: casinoonline.de)

Das Bundesland Bremen soll eine Änderung des Bremischen Spielhallengesetzes (BremSpielhG) in Erwägung ziehen. Betreiber und Gäste müssten sich auf eine Reihe strengerer Vorgaben einstellen. Dies berichtete diese Woche Prof. Florian Heinze, Justiziar des Nordwestdeutschen Automatenverbands (NAV).

Nachdem der Landtag von Niedersachsen vor zwei Monaten den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung spielhallenrechtlicher Bestimmungen abgesegnet hat, scheint nun auch Bremen mit ähnlich gestalteten Anpassungen nachzuziehen.

Prof. Heinze vom NAV kommentierte:

Als Bestandteil des Gesetzespakets zur Anpassung spielhallenrechtlicher und glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land Bremen an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 werden verschiedene Regelungen des bisherigen Gesetzes deutlich verschärft.

Zutritt ab 21, keine Speisen und Getränke in Spielhallen

Auf Bremer Spielhallen-Gäste und Betreiber dürften einige Änderungen zukommen. So sehe der Gesetzesentwurf eine Heraufsetzung des Eintrittsalters in Spielhallen auf 21 Jahre vor.

Weiterhin solle die Ausgabe von Speisen und Getränken in den Spielhallen künftig nicht mehr gestattet sein. Auch mitgebrachte Speisen und Getränke dürften fortan nicht mehr konsumiert werden.

Spielhallen- und Sportwetten-Unternehmen, deren Lizenz am 30. Juni 2022 auslaufe, könnten ihre Spielstätte auch über diesen Termin hinaus betreiben, bis über die Neuanträge entschieden werde.

Mindestabstände sollen erhöht werden

Strengere Vorgaben hinsichtlich der Mindestabstände zu Wettbüros und anderen Spielhallen sollen ebenfalls geplant sein. So solle der derzeit geltende Mindestabstand von 250 auf 500 Meter Luftlinie erhöht werden.

Der einzuhaltende Mindestabstand zu bestimmten Schulformen solle 250 Meter Luftlinie betragen. Zudem seien gesetzliche Kriterien vorgesehen, die die Abstandskonflikte zwischen miteinander in Abstandskonkurrenz geratene Spielhallen und Wettbüros auflösen sollen. Derzeit liegen allerdings noch keine Informationen darüber vor, wie diese Kriterien aussehen werden.

Konzessionen mit einer Befristung auf zwei Jahre könnten allerdings auch ohne die Einhaltung des Mindestabstands von 500 Metern erteilt werden. Für sie solle der ohnehin geltende 250-Meter-Abstand relevant sein.

Wie Bernd Althusmann, Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung im Januar 2022 bei der Verabschiedung des niedersächsischen Spielhallengesetzes erklärte, beschreite das Gesetz „einen neuen Weg für Spielhallen in Deutschland.

Ziel sei es, die Qualität der Glücksspiel-Angebote zu erhöhen. Ob nach Bremen auch andere Bundesländer dem Beispiel Niedersachsens und Bremens folgen werden, bleibt abzuwarten.

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