Glücksspiel-Tagung: Wie die Wettbüro-Regulierung in Rheinland-Pfalz funktioniert
Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) veranstaltete am Donnerstag eine Online-Fachtagung zum Thema Glücksspielsucht. Neben Fragen des Spielerschutzes wurden auch regulatorische Aspekte bei der Kontrolle von terrestrischen Wettbüros in den Bundesländern behandelt. Für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Rheinland-Pfalz gab die Referentin Nadja Wierzejewski dazu Auskunft.
Aufsicht über Sportwettenanbieter
Um illegale terrestrische Anbieter effizienter zu verfolgen, habe sich die Behörde darauf verlegt, die betreffenden Betriebe persönlich durch Mitarbeiter zu kontrollieren. Mithilfe von Maßnahmen des Sofortvollzugs sei es so möglich, illegale Geschäfte umgehend zu schließen oder Ordnungsstrafen zu verhängen, anstatt dies langwierig per Schriftverkehr zu erledigen.
Die im Jahr 2000 gegründete Behörde ist in dem Bundesland für das Glücksspiel und damit neben Lotto-Annahmestellen und Spielhallen auch für Sportwetten zuständig. Zu den Hauptaufgaben der ADD zählt über Prüfung und Genehmigung von Glücksspielbetrieben hinaus die Ahndung von Verstößen durch Glücksspielbetriebe und Wettbüros.
Seit 2012 prüfe die ADD bei terrestrischen Wettvermittlungsstellen beispielsweise vor Ort, inwieweit die Vorgaben des Jugend- und Spielerschutzes befolgt würden. Zugleich werde untersucht, ob der Mindestabstand von 250 Metern zu Jugendeinrichtungen und anderen Wettvermittlungsstellen eingehalten werde.
Des Weiteren werde geprüft, inwieweit das Personal ausreichend geschult sei und ob Sozialkonzepte sowie Sperrzeiten Anwendungen fänden. Im Falle von Verstößen sei die ADD berechtigt, umgehend Zwangsmittel wie die Versiegelung von Geschäftsräumen einzuleiten.
Zentrale Kontrollinstanz
Im Gegensatz zu den Regulierungsbehörden in anderen Bundesländern sei die ADD für den einheitlichen Vollzug zuständig. Daraus ergäbe sich eine Reihe von Vorteilen.
So urteile die Behörde aufgrund einer einheitlichen Entscheidungsgrundlage. Dies führe im gesamten Bundesland zu einer konsistenten Behandlung und zu gleichen Bedingungen für alle Unternehmer, die ihr Handeln somit besser darauf ausrichten könnten.
Die zentrale Aufgabenverteilung erlaube eine vertiefte Sachkompetenz in Bezug auf Glücksspielfragen und ein schnelleres Vorgehen bei Verstößen. Zugleich spare das System Kosten ein, denn die 220 Kommunen des Landes könnten mit insgesamt nur 18 Personen äußerst effizient verwaltet werden.
Frau Wierzejewski zufolge habe die verstärkte Kontrolle seit 2008 zu einem erheblichen Absinken der Verfahren geführt. Seien 2008 bei terrestrischen Wettbüros noch 279 neue Verfahren eingeleitet worden, habe sich diese Zahl 2019 auf nur noch acht Ermittlungsverfahren reduziert. Dabei werde weiterhin viel kontrolliert. In der Vergangenheit hätten die Mitarbeiter 1.300 und mehr Kontrollen durchgeführt und selbst im durch Corona stark beeinflussten vergangenen Jahr habe es noch 892 Prüfungen gegeben.
Die Behörde habe 2020 insgesamt 478 Bußgeldverfahren eingeleitet und dafür Strafen in Höhe von 90.613 Euro ausgesprochen. Da die Kontrollen sowie Testkäufe in den Geschäften mit Summen zwischen 100 und 600 Euro ebenfalls kostenpflichtig seien und 2020 rund 395.000 Euro einbracht hätten, beliefen sich die Gesamteinnahmen der Glücksspielaufsicht auf gut 582.000 Euro.
Bei jährlichen Personal- und Sachkosten von etwa 440.000 führe dies dazu, dass sich die Abteilung finanziell selbst trage. Auch dies könne laut Wierzejewski ein Grund dafür sein, dass andere Bundesländer manchmal mit Neid auf das Konzept der ADD in Rheinland-Pfalz blickten.