Sucht als Normalität? Britische Aufsicht verbietet Ladbrokes-Spot
Die britische Advertising Standards Authority (ASA) verbietet die weitere Ausstrahlung einer TV-Werbung von Wettanbieter Ladbrokes. Der Spot hatte zu einer offiziellen Beschwerde eines Zuschauers geführt. Diesem gab die Werbeaufsicht nun Recht: Ladbrokes habe in dem Clip Personen dargestellt, die offenbar problematisches Spielverhalten aufzeigten, und somit mit sozial unverträglichem Verhalten geworben.
Ladbrokes warb mit Spielsucht-Symptomen
Wie die ASA mitteilt, sei Glücksspiel-Betreiber Ladbrokes aufgefordert worden, in seiner Werbung künftig auf Darstellungen zu verzichten, die mögliches Problemspiel normalisieren würden. Konkret erklärt die nichtstaatliche Aufsichtsorganisation in ihrer heute veröffentlichten Entscheidung [Seite auf Englisch]:
Wir haben LC International Ltd t/a Ladbrokes aufgefordert, sicherzustellen, dass zukünftige Werbeanzeigen kein Spielverhalten zeigen, welches als sozial unverantwortliches gilt, einschließlich problematischen Spielverhaltens wie Rückzug von der Umwelt, Stimmungsschwankungen und das absolute Vertieftsein ins Glücksspiel.
Der ASA zufolge habe Ladbrokes in seinem am 10. April 2021 ausgestrahlten TV-Clip in mehrere Szenen Personen gezeigt, die emotional tiefer ins Wettgeschehen involviert sein, als es sozial zu verantworten sei.
Protagonisten: Frustriert und nervös
Unter anderem habe eine Szene an einem Bahnhof gespielt. In dieser habe ein Mann offenbar Geschehnisse in der Ladbrokes-App auf seinem Handy verfolgt. Während eine Stimme aus dem Off erklärte „Wenn ich wette, bin ich ein frustrierter Manager. Ich trete jeden Ball“, habe der Protagonist Trittbewegungen gemacht. Das erratische Verhalten in der Öffentlichkeit sei von einer unbeteiligten Person mit argwöhnischen Blicken quittiert worden.
In einer anderen Szene seien drei Männer beim Verfolgen eines Fußballspiels gezeigt worden, unterlegt mit dem Hinweis „Wenn sich meine Kombi-Wette zu erfüllen beginnt, werde ich sehr aufgeregt“. Der nach einem Tor ausgebrochene tosende Jubel sei durch extreme Nervosität abgelöst worden, als das Tor durch den Video-Assistenten überprüft worden sei. Auf die Szene folgend sei explizit für Kombi-Wetten geworben worden.
Mit der fraglichen Werbung habe Ladbrokes laut ASA gegen die Punkte 17.3 und 17.3.1 des Code of Broadcast Advertising (BCAP Code) verstoßen. Der Code setzt die Rahmenbedingungen für jegliche im Vereinten Königreich ausgestrahlte Werbung.
Es ist bereits das fünfte Mal seit Juni 2020, dass die verantwortliche LC International Ltd. wegen Verstößen gegen die Werberichtlinien von der ASA gerügt wurde.
Die ASA hatte die Überprüfung des Clips nach der Meldung eines Zuschauers vorgenommen. In dieser hatte der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass die dargestellten Figuren mutmaßlich spielsüchtig seien. Damit werbe Ladbrokes mit sozial unverantwortlichem Verhalten.
Der Glücksspielbetreiber hatte in einer Stellungnahme entgegnet, dass die dargestellten Emotionen lediglich auf die sportlichen Ereignisse, nicht aber auf das Glücksspiel zurückzuführen seien. Eine Interpretation, der die ASA mit ihrer Entscheidung, die weitere Ausstrahlung des Clips zu verbieten, nun eine klare Absage erteilte.