Freitag, 22. November 2024

Glücksspiel in Deutschland: Wie können Automaten­betreiber Spieler­sperren umsetzen?

Frau in Spielhalle|Datenserver

Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages kommen auf Geldspielgeräte-Aufsteller neue Pflichten zu. Zu den wichtigsten Aufgaben wird die Kontrolle von Spielersperren zählen. Um über spielformübergreifende Spielersperrsysteme zu informieren, führte das Forum der Automatenunternehmer am Dienstag eine virtuelle Veranstaltung durch.

Die Sperren können in Form einer Selbstsperre durch den Spieler oder einer Fremdsperre durch Dritte beantragt werden. Bevor eine Fremdsperre wirksam wird, erfolgt eine Anhörung des Betroffenen. Der Zeitraum der Sperren beträgt mindestens ein Jahr, bzw. drei Monate, wenn ein Spieler diese selbst beantragt. Für ihre Aufhebung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die bisher in einzelnen Bundesländern geltende automatische Beendigung entfällt.

Einleitend referierte Rechtsanwalt Frank Repschläger über rechtliche Rahmenbedingungen der Sperrdatei. Das erstmals bundesweit eingeführte System soll künftig sicherstellen, dass an den Automaten nur Personen spielen, die nicht in der zentralen Sperrdatei gespeichert sind. Dafür müssen Betreiber ihre Geldspielgeräte ab 1. Juli mit dem vom Regierungspräsidium Darmstadt betreute OASIS Spieler-Sperrsystem verbinden.

Datenserver

Die Sperrdatei ist zentral gespeichert (Bild: Pixabay)

Neben dem Abgleich der Personendaten von Spielwilligen mit der Sperrdatei kommen zusätzliche Aufgaben auf Spielhallen und Co. zu. So müssen Betreiber für einen besseren Spielerschutz bei Anzeichen einer Spielsuchtgefährdung künftig eigenständig aktiv werden und den Antrag auf eine Fremdsperre einreichen.

Frank Repschläger riet den Betreibern abschließend, sich zeitnah für das OASIS-System anzumelden. Derzeit liege die Bearbeitungszeit für Neuregistrierungen bei rund sechs Wochen. Wer sich zu spät darum kümmere, der riskiere, am 1. Juli ohne Verbindung zum Sperrsystem dazustehen.

Die technischen Lösungen

Um die Zuhörer über die technischen Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren, stellten Vertreter von Merkur, Bally Wulff und Löwen im Anschluss ihre für Spielhallen und Gastronomie entwickelten Lösungen vor.

Grundsätzlich bietet OASIS den Betreibern zwei Möglichkeiten. Sie können sich in der Standardvariante WEB über einen normalen Internetbrowser anmelden und die Sperren manuell abfragen oder eintragen. Eine automatisierte Überprüfung ermöglicht die Version OSASIS Webservice, die dies mithilfe einer externen Software erledigt. Dabei können Betreiber auf Angebote von Drittanbietern zugreifen.

Künftig müssen Spielhallen in Nähe des Eingangs einen Checkpoint errichten, um die Sperren wirksam zu kontrollieren. Um den Abgleich zu erleichtern, bieten die Hersteller Spielerkarten an, die jeder Spieler nach einmaliger Registrierung erhält.

Auf diesen Karten ist neben persönlichen Daten ein Bild gespeichert, das die visuelle Kontrolle ermöglicht. An den Betreibern liegt es dann, sich für eine der Varianten der Anbieter zu entscheiden.

Vollautomatische Einlasssysteme

In den Basisversionen findet meist ein Kartenleser Anwendung, bei dem der manuelle Check-in am Tresen über Kontrolle des Ausweises oder einer spielergebundenen NFC-Karte erfolgt. Darüber hinaus bieten die drei Spielautomatenhersteller weitere Lösungen, die bis zur vollautomatischen Einlasskontrolle reichen.

Bei diesen Systemen weisen sich Spieler an einer Eingangsschranke mithilfe ihrer Ausweise, Spielerkarten oder auch per Fingerabdruck aus. Nach erfolgreichem Abgleich öffnet sich die Schranke automatisch und die Spieler können das Geschäft betreten.

Im Gegensatz zu Spielhallen müssen Spieler in der Gastronomie nicht am Eingang, sondern vor ihrem ersten Spiel kontrolliert werden. Auch hierfür stellten die Anbieter vereinfachte Systeme vor, bei denen die Kontrolle manuell von den Gastronomen oder mithilfe von Lesegeräten an den Geldspielgeräten durchgeführt wird. Unabhängig von der Branche gilt somit, dass die Tage des ungeprüften Automatenspiels gezählt sein dürften.