USK: Simuliertes Casinospiel ist kein Glücksspiel
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die verantwortliche Prüfstelle für die Altersfreigabe von Videospielen in Deutschland, gab vergangene Woche ein Statement zu Anfragen hinsichtlich der Altersfreigabe von Spielen ab, in denen Glücksspiel simuliert wird.
Stein des Anstoßes war das neue Basketball-Simulationsspiel NBA 2K20 von Visual Concepts, das glücksspielähnliche Komponenten wie Glücksräder und Spielautomaten enthält, aber dennoch mit dem Siegel USK ab 0 versehen ist.
Nach Aussage der USK seien die glückspielähnlichen Mechaniken in Spielen wie NBA 2K20 oder GTA vom Glücksspiel mit Echtgeldeinsätzen und -gewinnen getrennt zu betrachten.
Glücksspiel-Mechanismen in NBA 2K20
Das Basketball-Simulationsspiel NBA 2K20 ist seit Samstag erhältlich. Doch bereits der Trailer des Spiels auf der offiziellen YouTube-Seite des Entwicklers Visual Concepts sorgte für heftige Kritik. Innerhalb kurzer Zeit erntete das Video mehr als 16.000 Dislikes. In den Kommentaren äußerten die User ihr Unverständnis darüber, dass das Spiel für jeden freigegeben sei.
Die Spieler bemängelten unter anderem die zahlreichen Mini-Spiele in Form von Spielautomaten und Glücksrädern. Die Reaktionen waren so heftig, dass der Trailer von der offiziellen britischen YouTube-Seite entfernt wurde. Visual Concepts hat sich bis dato noch nicht dazu geäußert.
Die USK bezieht sich dabei auf den Glücksspielstaatsvertrag. Dieser sieht vor, dass Glücksspiel nur dann vorliege, wenn für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt entrichtet werden müsse und der Gewinn vom Zufall abhänge.
Zwar erinnerten die Mechaniken in einigen Spielen an Glücksspiel, erfüllten laut der USK aber nicht die Kriterien von echtem Glücksspiel. Aus diesem Grunde könne Kindern und Jugendlichen das Spiel nicht verboten werden.
Glücksspiel-Simulationen für Kinder freigegeben
Zu den Spielen, die unter die Kategorie USK 0 fallen, zählen unter anderem Gesellschaftsspiele, aber auch Denkspiele, Simulationen sowie Sportspiele. Die Spiele dieser Kategorie enthalten keine Gewaltszenen oder Situationen, die für Kinder beängstigend sein könnten.
Laut der USK sei, basierend auf den Leitkriterien der Prüfstelle, kein besonderes Risiko beim Titel NBA 2K20 erkennbar, das die Entwicklung Minderjähriger negativ beeinträchtigen könne.
Kinder können bei NBA 2K20 am Glücksrad drehen. (Bild: youtube.com)
Allerdings räumt die Prüfstelle ein, dass sich in den letzten Jahren besonders im Games-Bereich neue Systeme und Spielmechaniken etabliert hätten, die rechtlich noch nicht einzuordnen seien.
Aus diesem Grunde sei es der USK nicht möglich, diese Mechaniken, beispielsweise simuliertes Glücksspiel, bei den Alterseinstufungen in Betracht zu ziehen.
Problematisch seien außerdem Online Spiele. Während die im Handel erhältlichen Datenträger mit dem USK Siegel versehen würden, fielen Online Games unter den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Das bedeutet, der Anbieter bewerte und kennzeichne seine Spiele, basierend auf den Vorgaben des JMStV, nach eigenem Ermessen.
Begleitung durch die Eltern
Die USK fordert die Erziehungsberechtigten dazu auf, das Spiel der Kinder zu überwachen und zu begleiten, unter anderem auch aufgrund der noch ungeklärten rechtlichen Lage.
In dem Statement heißt es:
„Wir möchten Eltern – wie bei den anderen Themen der Mediennutzung auch – stets dazu ermutigen, an den Spielaktivitäten ihrer Kinder teilzuhaben und sich mit den Schutzeinstellungen der genutzten Plattformen zu beschäftigen. So können Eltern etwa mithilfe der Parental Controls der genutzten Systeme in nur wenigen Schritten die Spielräume von Kindern sicherer machen.“
Spieleplattformen empfehlen den Eltern, die Inbetriebnahme eines neuen Geräts zu begleiten und dies nicht dem Kind allein zu überlassen. Dies biete den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Funktionen, die ihrer Meinung nach ihr Kind negativ beeinträchtigen könnten, zu deaktivieren. Weiterhin ist es möglich, Online Käufe oder Online Chats zu beschränken oder zu deaktivieren.
Eltern sollten das Spiel der Kinder begleiten. (Bild: pixabay.com)
Da sich die USK nach den Vorgaben des Gesetzgebers richtet, müssten Änderungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie am Jugendschutzgesetz vorgenommen werden.
Erst dann sei es nach Aussage der USK möglich, die Altersfreigabe für Spiele mit simuliertem Glücksspiel entsprechend anzupassen.
Die letzte Aktualisierung des Jugendschutzgesetzes ist am 1. April 2003 in Kraft getreten. Inzwischen sind 16 Jahre vergangen und in der Medienwelt hat sich sehr viel getan. Daher besteht nicht nur angesichts der aufkommenden Kritiken und der Unsicherheit der Prüfstellen Handlungsbedarf seitens der Politik.