Freitag, 22. November 2024

Thüringen erhält Monopol für die Veranstaltung von Online-Casinospielen

Roulette, Thüringen Thüringen legalisiert Online-Casinos. (Bild: Pixabay/CasinoOnline.de)

Der Landtag von Thüringen hat am gestrigen Donnerstag in dritter Beratung mehrheitlich die Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes (ThürSpbkG) beschlossen. Künftig kann das Bundesland Online-Casinospiele veranstalten und erhält hierfür das Monopol.

Mit der Gesetzesänderung setzt der Landtag die Regelungen zum Online-Casinospiel um, die im Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) enthalten sind.

Der GlüStV 2021 sieht in § 22c Abs. 1 vor, dass die deutschen Bundesländer selbst über den Betrieb der Online-Casinos entscheiden. Ihnen bleibt hierbei überlassen, ob sie ein staatliches Monopol wählen oder Konzessionen an private Anbieter vergeben. Anders als Thüringen hatte sich zuletzt Nordrhein-Westfalen für die Vergabe von fünf Lizenzen zum Betrieb von Online-Casinospielen in dem Bundesland entschieden.

Staatliches Monopol zur Sicherung des Spielerschutzes?

Die Debatte zur Gesetzesänderung sei bereits im November abgeschlossen gewesen. Nun sei auch das Notifizierungsverfahren abgeschlossen, nach dem das Gesetz bei der Europäischen Kommission angezeigt werden müsse.

Grund für die Entscheidung, ein staatliches Monopol einzurichten sei, dass dadurch der Jugend- und Spielerschutz wirksam umgesetzt werden könne. Georg Maier (SPD), Minister für Inneres und Kommunales, erklärte:

„Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit dieser Spiele bietet sich dies [das Monopol; Anm. d. Red.] an, da die Verantwortlichkeit des Landes die Gewähr dafür bietet, dass die Spiele manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen. Für die Zulassung und Durchführung solcher Spiele kann durch die zuständige Aufsichtsbehörde – in diesem Fall durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales – auf Antrag eine Spielerlaubnis erteilt werden, die mit entsprechenden Auflagen und Nebenbestimmungen das höchstmögliche Niveau an Spieler- und Jugendschutz gewährleisten kann. Dieses Verfahren entspricht dem Verfahren bei der Thüringer Staatslotterie und hat sich bewährt.“

Dementsprechend werde eine vom Land beauftragte Gesellschaft die Online-Casinospiele veranstalten. Die Thüringer Staatslotterie sei als landeseigene Anstalt des öffentlichen Rechts eine Möglichkeit für die Durchführung, jedoch seien auch andere Lösungen denkbar.

In jedem Fall seien strenge Bedingungen einzuhalten. Dazu gehöre die Einschränkung der Glücksspiel-Werbung, aber auch die Spielersperre. So müsse unter anderem vor jedem Zugangsversuch zu den Online-Casinospielen geprüft werden, ob der Spieler in der Sperrdatei registriert sei. Sei ein Nutzer gesperrt, müsse der Zugang abgebrochen werden und Spieler müssten auf die Sperre hingewiesen werden.

Inwiefern diese gesetzlich erforderlichen Kontrollen ein Monopol rechtfertigen und sich die Spielerschutzmaßnahmen von denen lizenzierter privater Anbieter unterscheiden würden, gab der Thüringer Landtag nicht bekannt.