Samstag, 23. November 2024

Poker vs. Sportwetten: Warum Sportwetten-Gewinne steuerfrei sind

Mann im Anzug

In einem Interview mit der BILD-Zeitung am Donnerstag hat Dr. Henrik Bremer, Fachanwalt für Steuerrecht, darüber aufgeklärt, warum die Spielerinnen und Spieler keine Steuern auf Gewinne bei Sportwetten zahlen müssten. Bei Erträgen, die aus dem Pokerspiel resultierten, müssten allerdings in einigen Fällen Abgaben entrichtet werden.

Sportwetten gälten vor dem Gesetz als Glücksspiel, denn der Wetter habe keinerlei Einfluss auf das Spielgeschehen. Glücksspielgewinne seien grundsätzlich steuerfrei. Auch einkommenssteuerrechtlich entstünden keine Forderungen seitens der Finanzbehörden.

Eine Ausnahme gebe es für Hartz-IV-Empfänger. Zwar müssten keine Steuern abgeführt werden, doch durch die Erlöse aus Sportwetten sei ein Netto-Vermögen entstanden, das eine Vermögensprüfung zur Folge haben könne.

Laut Bremer gebe es Spieler, die von Sportwetten leben. In der Regel bekomme die Finanzverwaltung davon nichts mit, so der Experte. In Deutschland sei auch kein derartiger Fall bekannt.

Doch selbst wenn ein Spieler sein aus Sportwetten resultierendes Einkommen beim Finanzamt angeben wolle, sei dies nicht ohne weiteres möglich. Sportwetten seien nicht als Einkommensart definiert und die Finanzverwaltung sei nicht an nicht steuerbaren Erträgen interessiert. Daher könnten auch Verluste nicht abgesetzt werden.

Wann sind Sportwetten-Erlöse steuerpflichtig?

Eine Steuerpflicht bei Sportwetten entstehe, wenn Wett-Tipps an andere verkauft würden. In diesem Falle gelte die Tätigkeit als Beratungstätigkeit und sei damit ein anmeldungspflichtiges Gewerbe.

Einen besonderen Fall stellten Sportwetten-Gewinne bei Krypto-Buchmachern dar. Auch dort müsse der Gewinn nicht versteuert werden. Doch wenn die Kryptowährung umgetauscht werde und daraus ein Gewinn entstehe, müsse dieser versteuert werden.

Auf die Frage, ob es steuerlich sinnvoll sei, Gewinne beim deutschen Finanzamt anzugeben, antwortete Bremer:

Den reinen Sportwetten-Gewinn gibt man nicht an. Das findet steuerrechtlich nicht statt. Wenn man nun mehrere tausend Euro pro Monat erspielt, könnte man von sich aus an das Finanzamt herantreten. Sie geben keine Steuererklärung ab, aber teilen den Status quo mit. Möglicherweise bekommen Sie dann erstmal gar keine Antwort. Falls sich die Fälle häufen, dass Spieler damit Geld verdienen, könnte es sein, dass der Fiskus das irgendwann als gewerblich einstuft. Aber derzeit gibt es das nicht. Es ist eine Frage der Risiko-Geneigtheit. Das Gute ist: wenn sie das angegeben haben, kann ihnen keiner mehr vorwerfen, dass Sie ihrem Gewerbe heimlich nachgehen.

Sind Pokergewinne vorhersehbar?

Bei Poker gebe es im Vergleich zu Sportwetten steuerrechtlich einen Unterschied. Bremer führte den Fall eines BWL-Studenten an, der drei Jahre hintereinander nach Las Vegas geflogen sei und dort Geld verloren habe. Diese Verluste habe er steuerlich nicht geltend machen können, da es sich um Ausgaben für ein Hobby gehandelt habe.

Im vierten Jahr habe er allerdings 500.000 USD gewonnen. Die Finanzverwaltung habe erklärt, dass er bereits vorher gewusst habe, dass er gewinnen werde. Der Student sei daraufhin als Gewerbetreibender eingestuft worden. Verluste würden demnach als Liebhaberei eingestuft, wer allerdings gewinne, habe dies im Vorfeld gewusst.

Bremer führte aus:

Eigentlich müssten sich die Spieler untereinander Rechnungen schreiben, denn sie sind ja Unternehmer. Und wenn der Pokerspieler dann ins Ausland geht, will die Finanzverwaltung eine Wegzugsbesteuerung haben und da der Spieler im Jahr 250.000 Euro verdient hat, wird der Multiplikator 20 rangezogen und man ist bei 5 Mio. Euro. Darauf will der Staat dann Steuern auf den Aufgabegewinn haben, zahlbar in vier Wochen.

Eindeutig geklärt ist die Rechtlage in Deutschland im Hinblick auf Erlöse vom Pokerspiel nicht. Allerdings dürfte ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 2015 von Bedeutung für Profispieler sein.

So habe ein Mann mehrere Jahre an Pokerturnieren teilgenommen und eine Gewinnsumme von ca. 100.000. USD generiert. Die Finanzbehörde habe daraufhin die Auffassung vertreten, der Kläger habe damit Einkünfte aus einem Gewerbe erzielt.

In dem Urteil heißt es:

Die Teilnahme an Turnierpokerspielen kann als Gewerbebetrieb i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG zu qualifizieren sein.

Das Turnierpokerspiel (hier: in den Varianten „Texas Hold’em“ und „Omaha“) ist nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben im Allgemeinen nicht als reines – und damit per se nicht steuerbares – Glücksspiel, sondern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen.

Spieler, die nur gelegentlich pokern, dürfte dies nicht betreffen. Bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an Pokerspielen könnte das Finanzamt allerdings mit Steuerforderungen an den Spieler herantreten.