Freitag, 22. November 2024

Keine Spielautomaten und Spiele mehr in der Berliner Gastronomie

Eine Gaststätte im Abendlicht|

Gastronomische Einrichtungen in Berlin dürfen vorerst keine Spielautomaten mehr betreiben. Wie es in der am Wochenende aktualisierten „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ heißt, soll die Nutzung gewerblicher Spiel- und Unterhaltungsgeräte nach der Wiedereröffnung von Gaststätten bis auf Weiteres verboten sein.

Von den Einschränkungen sind nicht nur Glücksspielautomaten betroffen, wie die Verordnung ausführt:

„Das Betreiben von Spielgeräten im Sinne des § 33c GewO sowie die Nutzung von Billardtischen, Dartscheiben und ähnlichen Einrichtungen innerhalb von Gaststätten ist nicht gestattet.“

Für viele Berliner Gastronomen könnte die Einschränkung die wirtschaftliche Lage weiter verschärfen. Sie dürfen zwar seit dem 15. Mai wieder für den Publikumsverkehr öffnen, die prognostizierten Einbußen seien aber hoch, berichtet die B.Z. Der Brandenburger Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes beziffere die Jahresumsatzverluste in Gaststätten derzeit auf 20 bis 25 %.

Bessere Aussichten in anderen Bundesländern

Während die Hauptstadt-Gastronomie derzeit auf Spielgeräte verzichten muss, seien Spielautomaten in rheinland-pfälzischen Gaststätten seit der Wiedereröffnung am 13. Mai erlaubt, so Rechtsanwalt Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbands Rheinland-Pfalz.

Ebenso wie der Betrieb von Spielautomaten nur sukzessive in die deutsche Gastronomie zurückkehrt, werden auch Spielhallen in Deutschland nur etappenweise wiedereröffnet. Während Bundesländer wie das Saarland und Sachsen bereits wieder den Publikumsbetrieb in Spielhallen gestatten, müssen sich Spieler in Berlin und Brandenburg noch in Geduld üben. In der Hauptstadt wird ein Neustart für den 5. Juni geplant.

Wie das Branchenmagazin games&business vergangene Woche gemeldet hat, habe Hilbert dies auf Mitgliederanfrage mitgeteilt. Der Bestätigung sei eine Rücksprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vorausgegangen.

Beim Betrieb der Geldspielautomaten seien eine Fülle von Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hierzu zähle unter anderem die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Geräten.

Dass die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern Fragen aufwerfe, äußerten am Dienstag Vertreter des Deutschen Automaten-Großhandels-Verbands (DAGV) in einem Gespräch. Sie rechnen erst im Juni mit einem Anlauf des Vertriebs. Erst dann werde sich der Investitionsbedarf der Kunden zeigen, berichtet games&business.