Samstag, 23. November 2024

Österreich: Geldstrafe und Bewährung für Spielautomaten-Aufsteller wegen Steuer­hinterziehung

Spielautomat

In Österreich kam einem ehemaligen Spielautomaten-Betreiber sein Steuervergehen teuer zu stehen. Einem Bericht der Tiroler Zeitung zufolge verurteilte ein Gericht in Innsbruck den namentlich nicht genannten 53-Jährigen Anfang der Woche zu einer sechsstelligen Geldstrafe. Dazu müsse er Steuerschulden in Millionenhöhe zurückzahlen.

Die Staatsanwaltschaft habe dem Angeklagten vorgeworfen, dem Staat jahrelang Steuerabgaben aus seinem Glücksspielgeschäft vorenthalten zu haben. Dazu habe der Mann ein System an Tarn- und Scheinfirmen aufgebaut, durch welches Umsätze und Gewinne an der Staatskasse vorbeigeschleust worden seien.

Der Beschuldigte soll gemeinsam mit zwei Komplizen diverse Firmen im Ausland gegründet und über Strohmänner betrieben haben. Über diese seien die über ganz Österreich verteilten Glücksspielgeschäfte abgewickelt worden, um den Behörden den Zugriff auf die Einnahmen zu erschweren bis unmöglich zu machen.

Auf diese Weise habe der Mann nach Erkenntnissen der mit dem Fall betrauten Steuerfahndung „Team West“ von 2012 bis 2017 erfolgreich Geschäfte gemacht. Die Fahnder bezifferten allein die dem Staat auf diese Weise entgangene Glücksspielabgabe auf knapp 900.000 Euro.

Richterin Sabine Krainer verurteilte den Beschuldigten der Zeitung zufolge daraufhin zur Zahlung von über 2,3 Millionen Euro für die hinterzogenen Steuern. Zudem sei gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 430.000 Euro, davon 190.000 Euro zur Bewährung, ausgesprochen worden.

Bewährung für versuchte Bestechung

Allerdings sei es für den Angeklagten nicht bei der millionenschweren Geldstrafe geblieben. Darüber hinaus sei er zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einer weiteren Geldbuße in Höhe von 7.200 Euro verurteilt worden. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass der Mann sich der versuchten Bestechung schuldig gemacht habe.

2019 habe er versucht, die Referentin für Glücksspielverfahren der Bezirkshauptmannschaft zum Amtsmissbrauch zu verleiten. Dafür, dass sie bei Verfolgung seiner Vergehen Milde walten lasse, habe der Mann der Frau die Zahlung einer Spende an einen ihr nahestehenden Verein in Aussicht gestellt.

Für den nun Verurteilten könnte das Verfahren mit dem Schuldspruch jedoch noch nicht beendet sein, obwohl er das Urteil akzeptiert habe. Wie die Zeitung berichtet, habe Staatsanwalt Florian Oberhofer Berufung gegen die Entscheidung der Richterin angekündigt.