Sonntag, 24. November 2024

Spanien plant landesweites Selbst­ausschluss-Register für das Glücksspiel

Barcelona

In Spanien hat sich die Regierung gestern mit den autonomen Gemeinschaften auf ein gemeinsames, landesweites Selbstausschluss-Register geeinigt. Somit werden die bisher unabhängig voneinander bestehenden Register zum Ausschluss vom Online-Glücksspiel und vom landbasierten Glücksspiel miteinander verbunden werden.

Ziel sei es laut Verbraucherschutzminister Alberto Garzón, den Selbstausschluss zu vereinfachen. Dies

…erleichtere das Leben vieler Familien, die vom Problem der Spielsucht übermannt werden, vor allem das der gefährdetsten.

Viele unabhängige Selbstausschluss-Register

Derzeit gibt es in Spanien ein zentrales Selbstausschluss-Register für das Online-Glücksspiel, das Registro General de Interdicciones de Acceso al Juego (RGIAJ) [Seite auf Spanisch]. Um sich vom landbasierten Glücksspiel auszuschließen, müssen Spieler sich jedoch vor Ort in ihrer autonomen Gemeinschaft registrieren.

Selbstausschluss vom Online-Glücksspiel

Im staatlichen Ausschluss-Register für das Online-Glücksspiel sind derzeit 54.294 Personen gelistet. Im Jahr 2019 haben sich 9.143 neue Spieler registriert. Dies stellte im Vergleich zum Jahr 2018 einen Anstieg der Neuregistrierungen um 43 Prozent dar. Dabei nahm auch der Anteil der unter 25-Jährigen zu, die sich im Selbstausschluss-Register eingeschrieben haben. Betrug deren Anteil im Jahr 2012 noch 11 Prozent, lag er 2019 bereits bei 22 Prozent.

In anderen Regionen des Landes bleibt den Spielern damit der Zugang zu Casinos und Wettbüros jedoch gewährt. Der Grund: Die Selbstausschluss-Register der einzelnen autonomen Regionen sind bisher nicht miteinander verbunden. Dies soll sich nun ändern.

Spaltung des Landes zeigt sich auch beim Spielerschutz

Am gestrigen Dienstag hat der Rat für Glücksspielpolitik, der aus dem Verbraucherschutzminister und Vertretern der autonomen Gemeinschaften gebildet wird, für ein gemeinsames Register gestimmt. Von 17 autonomen Gemeinschaften sowie den beiden autonomen Städten Ceuta und Melilla gab es lediglich eine Gegenstimme. Zwei autonome Gemeinschaften enthielten sich bei der Abstimmung.

Bei den drei autonomen Gemeinschaften, die nicht für das zentrale Selbstausschluss-Register stimmten, handelt es sich um Katalonien, das Baskenland und die Valencianische Gemeinschaft. Gründe für deren Enthaltung wurden nicht genannt, nach Medienmeldungen sollen diese jedoch in einer Diskussion um Kompetenzverteilungen liegen.

Bis zum Januar 2021 soll nun eine Lösung gefunden werden, mit der die verschiedenen Datenbanken bestmöglich miteinander verknüpft werden können. Demnach hat die spanische Regierung nun noch knappe vier Monate Zeit, um Verträge mit jeder einzelnen autonomen Gemeinschaft abzuschließen.

Abzuwarten bleibt, ob es der spanischen Regierung gelingt, auch mit Katalonien, Valencia und dem Baskenland entsprechende Einigungen zu erzielen.