Zahlungen an Online-Casinos: Skrill und Neteller verlieren vor Gericht
Die Zahlungsdienstleister Skrill und Neteller sollen Ende November mit Klagen gegen einen Glücksspieler vor dem Amtsgericht Neuss gescheitert sein. Darüber berichten verschiedene Anwaltskanzleien, denen das Urteil (30.11.2020 – 86 C 155/20) des AG vorliege. Soweit bekannt, soll der Spieler über die E-Wallets Einzahlungen zum Online-Casino Lapalingo (Rabbit Entertainment Ltd.) abgewickelt haben, was finanzielle Forderungen von Skrill bzw. Neteller zur Folge gehabt habe. Diese seien jedoch durch die Entscheidung des Gerichts abgewiesen worden.
Laut dem Urteil des AG Neuss hätten die Anbieter mit den Transaktionen gegen das Mitwirkungsverbot am unerlaubten Glücksspiel verstoßen und deshalb keine Ansprüche gegen den Spieler.
Nach dem derzeit geltenden Glücksspielstaatsvertrag ist die Veranstaltung von Online-Casino-Spielen mit Ausnahme des Bundeslandes Schleswig-Holstein nicht gestattet. Ändern wird sich dies voraussichtlich ab dem 1. Juli 2021. Dann soll ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der erstmals bundesweit Online-Casino-Spiele und Online-Poker-Angebote regeln soll. Bis dahin gilt ein Übergangsmodell, in dem die Spielvarianten unter strengen Voraussetzungen von den Ländern geduldet werden können.
Wohnort des Spielers ist ausschlaggebend
Maßgeblich bei der Entscheidung des Gerichts sei der Standort des Spielers gewesen. Dieser habe seinen Wohnsitz in Dormagen (Raum Düsseldorf) angegeben, von dort aus die Einzahlungen vorgenommen und auch gespielt. Das Problem: In Nordrhein-Westfalen werden mittlerweile zwar einige Online-Casino-Angebote geduldet, sind aber nicht legal.
Nicht feststellbar sei gewesen, dass der Spieler nur in der Gegend eingezahlt, später aber in eine Region mit legalem Online-Casino-Angebot gereist sei, heißt es in einem Auszug aus dem Urteil:
„Da der Beklagte vorträgt weder in Schleswig-Holstein zu wohnen, noch sich dort regelmäßig aufzuhalten und auch sonst keine Anhaltspunkte ersichtlich dafür sind, hält es das Gericht für lebensfremd, dass lediglich die Abbuchungen im Düsseldorfer Raum erfolgt sein sollen und der Beklagte sich sodann in ein Gebiet begeben haben soll, in dem das Online-Glücksspiel – wie in Schleswig-Holstein – erlaubt ist. Dagegen spricht auch der Umstand, dass der Beklagte sich mit dem Zugeständnis, von Dormagen aus an einem verbotenen Glücksspiel teilgenommen zu haben, in möglicherweise strafrechtlich relevanter Weise selbst belastet.“
Skrill und Neteller hätten erkennen müssen, dass es sich um Transaktionen für illegale Online-Glücksspiele gehandelt habe, da die Zahlungsdienstleister „mit einer Vielzahl von Online-Casinos“ verlinkt seien.