Mittwoch, 30. Oktober 2024

Schweiz: illegale Online Casinos noch immer zugänglich

No Access Meldung auf PC Bildschirm|Bundeshaus Bern Schweiz|Live Wetten am Laptop Sport im Hintergrund

Am 3. September veröffentlichten die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die Schweizer Glücksspielaufsicht Comlot erstmals ihre Sperrlisten, auf welchen alle in der Schweiz illegalen Online Casinos aufgeführt werden, die künftig per digitaler Netzsperre blockiert werden sollen.

Die Internetprovider waren dazu aufgefordert, die Netzsperren innerhalb von fünf Tagen umzusetzen. Heute jedoch sind die Casino Portale noch immer frei zugänglich für Schweizer Bürger. Wie die ESBK diesbezüglich gestern mitteilte, gebe es aktuell technische Probleme bei der praktischen Umsetzung der Netzsperren.

Verzögerung wegen technischer Probleme

Seit dem 1. Juli gelten in der Schweiz alle ausländischen Online Casinos als illegal. Legal waren diese auch zuvor nicht, denn bis Ende 2018, also vor dem Inkrafttreten des neuen Geldspielgesetzes, war das Online Glücksspiel grundsätzlich untersagt.

No Access Meldung auf PC Bildschirm

Noch immer keine Zugangssperren zu illegalen Online Casinos (Bild: Flickr/Christoph Scholz)

So sollte das neue Geldspielgesetz den Online Markt für Glücksspiele erstmals liberalisieren, allerdings unter der Voraussetzung, dass allein die in der Schweiz konzessionierten landbasierten Spielbanken mit dem Erwerb einer zusätzlichen Online Lizenz Casinospiele auch im Internet bereitstellen dürfen.

Nichtsdestotrotz gab es nie praktische Hindernisse, die den Schweizern den Zugriff auf die vielen im Ausland ansässigen und dort lizenzierten Online Casinos erschwert oder gar verweigert hätten.

Die von der ESBK und Comlot beschlossenen Netzsperren sollten diesen Umstand erstmals ändern. Bereits in dieser Woche hätten sämtliche sich auf der Sperrliste befindlichen Online Casinos innerhalb der Schweizer Grenzen gesperrt werden sollen.

Warum also können die Schweizer nach wie vor fast alle der illegalen Online Casinos betreten und sich sogar neuregistrieren und Geld einzahlen? Auf Nachfrage der Schweizer Medien erklärte die ESBK am Dienstag, dass offenbar „die Fernmeldedienstanbieterinnen unerwartete technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Zugangssperre“ gehabt hätten.

Diese arbeiteten derzeit an einer Lösung. Wann jedoch mit einer Behebung der Probleme zu rechnen ist, wurde bislang nicht mitgeteilt.

30 Tage Widerspruchszeit

Indes könnte es durchaus andere Gründe geben, warum die Netzsperren noch nicht umgesetzt wurden. Die von der ESBK und Comlot auferlegten Sperren sind nämlich fürs erste nicht rechtskräftig.

Bundeshaus Bern Schweiz

Zugriff auf Online Casinos sogar im Schweizer Bundeshaus möglich (Bild: Pixabay)

So können alle Internetprovider noch bis Anfang Oktober offiziell Einspruch gegen die Verfügung einlegen. Wie die Schweizer Medien erklärten, reiche als Begründung, dass es sich bei einer Netzsperre um eine „aus betrieblicher oder technischer Sicht unverhältnismäßige“ Maßnahme handle.

Laut der ESBK sorge ein derartiger Einspruch zumindest für eine zeitliche Verzögerung, führe aber nicht zu einer tatsächlichen Befreiung des jeweiligen Internetanbieters von der Verfügung.

Wie die Schweizer Zeitung „Nau“ verlauten ließ, fühlten sich ohnehin nicht alle Internetprovider in die Pflicht genommen. So sei beispielsweise der Zugriff auf die Online Casinos auch innerhalb des Medienzentrums des Bundeshauses noch immer möglich.

Zuständig für den dortigen Internetdienst sei das Bundesamt für Informatik und Technologie (BIT). Auf Nachfrage habe dieses erklärt, dass es von der Verfügung nicht betroffen und damit nicht verpflichtet sei, Netzsperren einzuführen.

Unfaire Grundvoraussetzungen?

Fredy Künzler, Vorstandsvorsitzender des Schweizer Internetanbieters Init7, habe gegenüber Nau erklärt, keine Verfügung von den Aufsichtsbehörden erhalten zu haben. Aus diesem Grund wolle man die Netzsperre nicht umsetzen.

Laut der ESBK habe es zumindest bis zum gestrigen Mittwoch keine offiziellen Einsprüche gegeben. Das könnte sich jedoch in Kürze ändern. Künzler beispielsweise kündigte bereits an, über eine Beschwerde nachzudenken.

Seiner Ansicht nach liege in Bezug auf die Netzsperren eine „massive Rechtsungleichheit“ vor. Während die Schweizer Internetprovider in die Pflicht genommen würden, könnte über ausländische Firmen weiterhin Zugriff erlangt werden.

Netzsperren ohnehin zwecklos?

Während auf der einen Seite mit Beschwerden und Einsprüchen zu rechnen ist, lässt sich auch nicht ausschließen, dass einige Anbieter der Aufforderung der ESBK und Comlot schlicht nicht nachkommen werden.

So sieht das Geldspielgesetz nämlich keinerlei Sanktionen vor, sollte ein Internetprovider die Sperren nicht einführen. Laut der ESBK könne lediglich eine „Strafandrohung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung“ ausgesprochen werden. Mit welcher Wirkung, ist jedoch ungewiss.

Seitens der Internetprovider haben die Netzsperren ohnehin einen großen Haken, denn sie können leicht umgangen werden.

Bereits jetzt kursieren im Internet zahlreiche Tipps und Tricks, wie verschiedene Arten der Internetsperre ohne großen Aufwand von zu Hause aus ausgehebelt werden können. Nutzern wird beispielsweise geraten, VPN-Programme in ihren Browsern zu installieren, um ihren Standort zu verschleiern oder am eigenen Heimrouter den DNS-Server zu modifizieren.

Wie der Züricher Rechtsanwalt Martin Steiger erklärte, mache man sich als Schweizer Bürger nicht strafbar, wenn man sich über digitale Schlupflöcher Zugriff zu den Online Casinos verschaffe.

Die Klagen der Internetanbieter, dass die Sperren womöglich gänzlich fruchtlos sein könnten, scheinen also nicht unberechtigt. Und angesichts des großen Mehraufwandes stellt sich tatsächlich erneut die Frage, ob das Befolgen der Verfügung es wert ist.