Neues Schweizer Geldspielgesetz liberalisiert Sportwetten im Kanton Bern
Das neue gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht im Kanton Bern einige Lockerungen im Sportwetten- und Glücksspielbereich. So sei nun die Durchführung von lokalen Sportwetten gestattet, berichtet die Berner Zeitung.
Davon könnten insbesondere Amateurvereine profitieren, die wegen der COVID-19-Restriktionen auf der Suche nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten seien. Sportwetten seien eine gute Option, Geld in die Vereinskassen zu spülen.
Die Idee, im Kanton Bern lokale Sportwetten zu liberalisieren, sei bereits vor einem Jahr in der Sicherheitskommission (SiK) des bernischen Grossen Rats entstanden, erklärte der Vorsitzende der Kommission Werner Moser vergangene Woche.
Wetten in kleinem Rahmen auf den Ausgang eines Spiels würden bereits seit längerer Zeit durchgeführt. Allerdings habe niemand gewusst, ob diese zulässig seien. Daher habe die SiK die Aufnahme von Sportwetten ins Geldspielgesetz beantragt. Im März 2020 habe das Kantonsparlament diesem Antrag stattgegeben.
Sportwetten im kleinen Rahmen
Die Veranstaltung von Sportwetten im Kanton Bern unterliegt einigen Regeln. So sei die öffentliche Ausschreibung der Wetten nicht gestattet, sondern dürften nur in kleinem Rahmen stattfinden, zum Beispiel vor einem Spiel der unteren Ligen, erklärte Moser. Großen und professionellen Clubs sei die Durchführung von Sportwetten nicht erlaubt.
Zudem seien nur Wetten auf den Ausgang eines Spiels zulässig und müssten vor Ort veranstaltet werden. Online-Sportwetten oder automatisierte Wetten seien nicht gestattet.
Darüber hinaus dürften lokale Sportwetten nur an höchstens zehn Tagen im Jahr veranstaltet werden. Die daraus resultierenden Erlöse müssen gemeinnützigen Zwecken zugutekommen.
Weitere Lockerungen: Lotterien und Pokerturniere
Mit der Verabschiedung der kantonalen Geldspielverordnung stehen neben der Durchführung von Sportwetten weitere Lockerungen im Bereich des Glücksspiels im Kanton Bern an. So ist künftig die Veranstaltung kleiner Lotterien und Tombolas erlaubt. Kleine Pokerturniere sind ebenfalls gestattet.
Auch für Großveranstaltungen im Bereich des Glücksspiels gibt es seit dem 1. Januar eine Neuerung. Mit dem Inkrafttreten des GSK wurde zu Jahresbeginn die Lotterie- und Wettkommission Comlot durch die neue interkantonale Geldspielaufsicht Gespa ersetzt.
In der Pressemitteilung der Gespa heißt es:
Ab sofort stellt die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa sicher, dass die Bevölkerung in der Schweiz auf sichere und sozialverträgliche Art und Weise an Lotteriespielen, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen teilnehmen kann.
Damit übernimmt die Gespa nun alle Aufgaben im Hinblick auf die Genehmigung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten.