Schweizer Behörden sperren 45 Glücksspiel-Webseiten
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die Schweizer Lotterie- und Wettkommission Comlot haben 45 Glücksspiel-Webseiten gesperrt. Medienberichten zufolge habe die ESBK insgesamt 33 Seiten und Comlot 12 Seiten in ihren Sperrlisten ergänzt.
Zu den am 18. August 2020 in die Sperrliste der ESBK aufgenommenen Webseiten zählen unter anderem die in Malta lizenzierten Anbieter amunra.com, slotwolf.com und duxcasino.com sowie bitcasino.io mit Lizenz in Curaçao. Unter den von Comlot neu gelisteten Anbietern befinden sich die Seiten 22bet8.co, forzza45.com, meridianbet.com sowie vulkanbet.com.
Die Sperrung der Webseiten basiert auf Artikel 86 Absatz 1 des Schweizer Geldspielgesetzes. Darin heißt es:
Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen ist zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind.
Sperrlisten seit September 2019
Nach Inkrafttreten des Schweizer Geldspielgesetzes im Juli 2019 haben die Schweizer Behörden damit begonnen, nicht erlaubte Online-Glücksspielangebote zu prüfen. Im September 2019 führten die beiden Behörden ihre Sperrlisten ein.
Das Schweizer Geldspielgesetz ist erstmals im April 2014 vorgestellt worden. Das Vorgängergesetz war seit 1923 fast unverändert in Kraft und erlaubte nur den von den Schweizer Kantonen zugelassenen Lotterien den Betrieb von Glücksspiel-Webseiten. Im März 2012 hatten die Schweizer für eine Überarbeitung der Glücksspielgesetzgebung gestimmt. Die endgültige Fassung des Gesetzes ist im Juli 2019 in Kraft getreten.
Auf den Sperrlisten werden die Namen von ausländischen Webseiten geführt, die in der Schweiz illegal sind. Gestartet sind die Listen mit etwa 100 Einträgen. Seither werden sie regelmäßig aktualisiert.
Erst im Mai waren 61 Seiten hinzugekommen. Im März sind 40 Anbieter gesperrt worden, im Januar weitere 35 Webseiten.
Für die Umsetzung der Sperrung sind die Schweizer Fernmeldedienstanbieter zuständig.