Schweden: Berufungsgericht bestätigt Strafe gegen Lottoland
Ein schwedisches Berufungsgericht hat die Strafe gegen Zweitlotterie-Anbieter Lottoland bestätigt (Bild: Lottoland.se)Der Glücksspiel-Konzern United Lottery Solutions hat die Berufungsverhandlung um eine Strafe der Glücksspiel-Aufsicht Spelinspektionen nun auch in zweiter Instanz verloren. Das Berufungsgericht teile die Auffassung der Spelinspektionen, dass das Unternehmen über seine Webseite Lottoland.se illegale Glücksspiele anbiete, teilte die Behörde [Seite auf Schwedisch] am Dienstag mit.
United Lottery Solutions verfüge zwar über eine schwedische Online-Glücksspiel-Lizenz, diese umfasse jedoch nur Casinospiele, Spielautomaten und Bingo. Auf der schwedischen Version der Glücksspiel-Plattform Lottoland würden jedoch auch Zweitlotterien angeboten. Kunden könnten auf die Ziehungen der staatlichen Lotterie Schwedens sowie zahlreicher internationaler Lotterien wetten.
Darüber hinaus biete Lottoland diverse Rubbellose an, für welche ebenfalls keine Lizenz vorliege. Nach dem schwedischen Glücksspiel-Gesetz seien Lottospiele und Rubbellose jedoch ausschließlich der Nationallotterie vorbehalten. Zweitlotterien gälten dabei grundsätzlich als illegales Glücksspiel und würden entsprechend geahndet.
In Deutschland sind Zweitlotterien im Internet ebenfalls verboten. Daran hat sich auch mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 nichts geändert, welcher das Online-Glücksspiel erstmals in ganz Deutschland legalisiert hat. Den staatlichen Lotto-Gesellschaften der deutschen Länder sind Anbieter wie Lottoland seit Jahren ein Dorn im Auge.
Im Frühjahr 2020 hatte das Landgericht Koblenz den Unternehmenschef zu einem Ordnungsgeld von 30.000 Euro verurteilt. Zudem wurde Lottoland aufgefordert, keine Wetten mehr auf deutsche Lotterien anzubieten. Der Aufforderung scheint das Unternehmen bislang nicht nachgekommen zu sein. So ist auch die deutsche Version der Webseite inklusive Wetten auf das deutsche Lotto noch immer zugänglich.
Die Spelinspektionen hatte United Lottery Solutions daher 2019 eine Verwarnung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 700.000 SEK (66.862 Euro) ausgesprochen. Zudem forderte die Behörde den Anbieter auf, die nicht lizenzierten Glücksspiele von der schwedischen Webseite zu streichen. Nichtsdestoweniger stehen die Zweitlotterien von Lottoland den schwedischen Besuchern auch heute noch zur Verfügung.
Glücksspiel-Anbieter bleibt hartnäckig
Unmittelbar nach Erteilung der Strafe war United Lottery Solutions vor das Verwaltungsgericht Linköping gezogen, um Einspruch einzulegen. In seinem Urteil vom 15. Dezember 2020 lehnte das Gericht den Einspruch jedoch ab und bestätigte die Strafe der Spelinspektionen.
Noch immer unnachgiebig zog der Glücksspiel-Betreiber dann vor das nächsthöhere Berufungsgericht. Dieses stimmte der Einschätzung der Vorinstanz nun am 19. Januar dieses Jahres zu. Auf der Seite der Spelinspektionen heißt es dazu:
In Kombination mit dem Anbieten von Online-Rubbellosen ohne Lizenz handle es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Glückspielgesetz. Die Glücksspiel-Aufsicht habe daher das Recht gehabt, dem Anbieter eine angemessene Strafe auszustellen, heißt es weiter.
Ob der Glücksspiel-Konzern erneut in Berufung gehen wird, bleibt abzuwarten. Per schwedischer Gerichtsordnung gibt es mit dem Höchsten Verwaltungsgericht nur noch eine höhere Instanz, die in dieser Angelegenheit entscheiden könnte.