Donnerstag, 21. November 2024

Online-Casinos und Glücks­spiel-Steuern: Neue Gesetze in Schleswig-Holstein

Plenarsaal Landtag Schleswig-Holstein Die Landtagsabgeordneten beschlossen neue Glücksspiel-Gesetze (Bild: Schleswig-Holsteinischer Landtag, Lea Meyer)

Der Landtag von Schleswig-Holstein hat heute über drei Gesetzentwürfe zum Thema Glücksspiel debattiert. In der ersten Plenarsitzung des Jahres wurden die Gesetze zur Besteuerung von Online-Glücksspielen und zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages sowie das Spielhallengesetz einstimmig verabschiedet.

Einleitend warb die für das Glücksspiel zuständige Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) um Zustimmung für die erneuerten Glücksspielgesetze. Dabei hob sie die Bedeutung des Glücksspielstaatsvertrages hervor. Er sei ein Meilenstein und setze bei Spieler- und Jugendschutz hohe Standards. Sie betonte:

Wir schützen die Spieler und kanalisieren die Nachfrage hin zu kontrollierten Angeboten.

Nach der Verabschiedung wird es für die Glücksspielanbieter in dem Bundesland einige entscheidende Änderungen geben. Dazu dürfte insbesondere die angekündigte Legalisierung von Online-Bankhalterspielen zählen.

Lizenzen für Online-Casinospiele noch vor den Wahlen

Die Entscheidung über diese Spielform sei laut Glücksspielstaatsvertrag Ländersache, so die Ministerin. Es sei geplant, das virtuelle Automatenspiel, Online-Poker und Online-Casinos zu genehmigen und die entsprechenden Lizenzen noch vor den im Mai 2022 stattfindenden Wahlen zu vergeben.

Die Innenministerin hielt dazu fest:

Noch in dieser Legislaturperiode wollen wir diese Konzessionen erteilen.

Geplant sei laut Hans-Jörn Arp (CDU) die Erteilung von „4 plus 1 Lizenzen“. Eine davon sei für die landeseigene Spielbank Schleswig-Holstein bestimmt, um deren Wettbewerbsfähigkeit im Online-Geschäft sicherzustellen.

Kein Mindestabstand zu Kindergärten

Im Entwurf zum modifizierten Spielhallengesetz ging es um die Bestimmung von Mindestabständen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Künftig werden Kindertagesstätten und -krippen nicht zu den vom Spielhallen-Mindestabstand betroffenen Einrichtungen gezählt.

Grund dafür sei, dass Kinder unter sechs Jahren „aufgrund ihrer geringeren Reife und ihrer damit im Zusammenhang stehenden geringeren Gefährdung vor Spielsucht“ durch die Angebote von terrestrischen Spielhallen nicht bedroht seien. In Bezug auf die drohende Einschränkung der Berufsfreiheit der Betreiber sei diese Maßnahme nicht verhältnismäßig.

Eine andere Einstellung verfolgt das Bundesland beim Mindestabstand von terrestrischen Spielhallen zu Spielsucht- und Schuldnerberatungsstellen. Während dieser im bisherigen Spielhallengesetz nicht vorgesehen war, wird er in der Neufassung verbindlich. Die Initiatoren begründen dies mit dem Wunsch, dass von Spielsucht betroffene und überschuldete Personen auf ihrem Weg zu einer Schuldnerberatung nicht zusätzlich „in Versuchung geführt“ werden sollen.

Stellvertretend für die Regierungskoalition gab Arp eine „Bestandsgarantie“ für Spielhallen ab. Deren Betreiber hätten sich in dem Bundesland stets als gesetzestreu erwiesen und leisteten einen wichtigen Beitrag für die Wirtschaft des nördlichsten Bundeslandes. Deshalb sollen die Mindestabstände für bestehende Spielhallen weiterhin bei 100 Metern liegen. Für neue Spielhallen wird jedoch ein Abstand von 300 Metern gelten.

Besteuerung von Online-Glücksspiel

Neben Mindestabständen ging es im Landtag auch um Steuerfragen beim Glücksspiel. Grund dafür sei Sütterlin-Waack zufolge, dass es bisher keine einheitlichen Vorschriften für das Online-Spiel gegeben habe. Diese Lücke werde durch das Gesetz geschlossen.

Von den zu erwartenden Glücksspieleinnahmen soll nicht nur die Staatskasse profitieren. So ist eine Steigerung der Fördersummen für die Spielsucht-Forschung um 200.000 Euro auf dann 800.0000 Euro pro Jahr vorgesehen. Zusätzlich soll der Sport im Land anstatt mit gegenwärtig 8 Mio. Euro künftig mit 11 Mio. Euro im Jahr unterstützt werden.

Bei den Steuern geht das Land einen Sonderweg. Anstatt der von der Bundesregierung favorisierten 5,3 %-Steuer auf alle Spieleinsätze sollen in Schleswig-Holstein die Bruttospielerträge der Online-Casinos als Maßstab gelten. Die Abgeordneten stimmten dem zu und beschlossen die Besteuerung des Online-Glücksspiels.

Sie soll gestaffelt nach Einnahmenhöhe erfolgen. So werden monatliche Einnahmen von bis zu 300.000 Euro künftig mit 34 % besteuert, während für Bruttospielerträge zwischen 300.000 und 750.000 Euro 39 % an die staatliche Finanzkasse zu zahlen sind. Bei Erträgen, die darüber liegen, wird für die Betreiber ein Steuersatz von 44 % fällig.