Sonntag, 24. November 2024

Sammelklage in Österreich: Online Casinos wehren sich

Sammelklage Gericht|AdvoFin Prozessfinanzierung AG

Online Casinos wehrten sich gestern in einer Stellungnahme gegen die Sammelklage des Prozessfinanzierers AdvoFin. Dieser kündigte kürzlich an, eine Sammelklage österreichischer Glücksspieler gegen Online Casinos einreichen zu wollen, die über keine Lizenz in Österreich verfügen.

Die Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) warnte in ihrer gestrigen Stellungnahme, dass die Glücksspielanbieter sich gegen Rückforderungsansprüche gerichtlich zur Wehr setzen würden und jahrelange Verfahren mit unsicherem Ausgang bevorständen.

Die Österreichische Vereinigung für Wetten- und Glücksspiel (OVWG) vertritt die Interessen von in der EU lizensierten Anbietern von Online-Glücksspielen und Online-Wetten in Österreich. Ihr selbsterklärtes Ziel ist es, einen marktkonformen Rechtsrahmen im Land zu schaffen, in dem einerseits Rechtssicherheit für die Glücksspielanbieter herrsche, andererseits aber auch der Spielerschutz gewährleistet sei.

Der OVWG gehören unter anderem die Glücksspielanbieter Cashpoint, Interwetten, Bet-at-home und Mr. Green an. Diese verfügen zwar über keine Lizenz in Österreich, haben ihren Sitz jedoch unter anderem in Malta, Gibraltar oder Irland und verfügen dort über Konzessionen, sind also dementsprechend EU-lizensiert. Die OVWG erklärte:

„Die Anbieter, die in der EU lizensiert sind, können sich nämlich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen und bieten aus unserer Sicht völlig legal in Österreich an, zumal das österreichische Glücksspielmonopol den Vorgaben des Unionsrechts widerspricht.“

Die einzige staatliche Lizenz haben in Österreich die Casinos Austria und damit die Spielplattform win2day. Bei anderen Anbietern will der Prozessfinanzierer AdvoFin Spielverluste einklagen.

Die Sammelklage von AdvoFin

Wie die österreichische Tageszeitung „Kurier“ am 11. Mai berichtete, gehe die AdvoFin Prozessfinanzierung AG davon aus, dass das Anbieten von Internet-Glücksspielen in Österreich nur win2day.at erlaubt und sämtlichen anderen Online Casinos untersagt sei. Auf dieser Grundlage reiche AdvoFin Sammelklage ein. AdvoFin-Chef Gerhard Wüest sagte dem „Kurier“:

„Wir bieten allen Geschädigten, die durch ihre Glücksspielaktivitäten bei in Österreich illegalen Online-Casinos einen Verlust erlitten haben, die Möglichkeit, um ihre Verluste kosten- und risikolos zurückzufordern.“

Auf ihrer Webseite weist die AdvoFin Prozessfinanzierung AG darauf hin, dass sie das Prozessrisiko übernehme. Allerdings behalte sie im Erfolgsfall eine Beteiligungsquote von 37 Prozent am Prozesserlös. Im Fall einer außergerichtlichen Einigung reduziere sich die Beteiligungsquote auf 19 Prozent.

Teilnehmen könne an der Sammelklage jeder Spieler, der nach dem 1. Januar 2017 mehr als 3.000 Euro an einen der betreffenden Anbieter gezahlt habe. Voraussetzung für die nötige Beweiskette ist, dass die Betroffenen nachweislich in Österreich waren. AdvoFin-Chef Wüest hierzu:

„Das können wir mit den Internet-Protokoll-Adressen belegen. Es gibt eine weitere elektronische Spur. Der Spieler kauft diese Spiel-Pakete meist über namhafte Zahlungsdienstleister. Wir können durch die Belege den Nachweis erbringen, wie viel ein Spieler dabei verloren hat.“

Man gehe davon aus, dass die Österreicher im Internet jeden Tag 400.000 Euro und jährlich etwa 144 Millionen Euro verspielten. Ob die Spieler ihre verlorenen Einsätze im Rahmen der Sammelklage allerdings tatsächlich zurückerhalten, ist fraglich, denn die Betreiber der Online Casinos berufen sich, wie von der OVWG bestätigt, auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Dienstleistungsfreiheit versus Spielerschutz

AdvoFin Prozessfinanzierung AG

AdvoFin finanziert seit 2006 Sammelklagen. (Bild: Wikipedia)

Damit befinden sie sich in Österreich rechtlich in einer Grauzone. Die in der EU lizensierten Anbieter gehen davon aus, ihre Angebote auch in anderen EU-Ländern anbieten zu dürfen. AdvoFin dagegen sieht einen Konflikt zwischen der EU-Dienstleistungsfreiheit und dem in Österreich gesetzlich verankerten Spielerschutz, der über der Dienstleistungsfreiheit liege.

Da die Online Casinos keinen Sitz in Österreich haben, könnten sie die Klage allerdings einfach ignorieren. Für diesen Fall gehe Wüest davon aus, dass ein Versäumnisurteil erginge, das in jedem EU-Land vollstreckt werden könne. Zudem könne man nach Konten der Betreiber in Österreich schauen und diese gerichtlich blockieren lassen.

Die OVWG als Interessenvertreterin der Online Casinos dagegen sieht vielmehr die Politik am Zug und fordert von dieser eine Liberalisierung des Glücksspiels in Österreich. Der Verband setze sich für eine Öffnung des Marktes ein, bei der eine unbegrenzte Menge an Lizenzen vorgesehen, deren Vergabe aber mit hohen Spielerschutzstandards verknüpft werden solle.

Ob die Sammelklage zustande kommt und die Spieler ihre getätigten Einsätze tatsächlich zurückerhalten, wird sich, wie die Stellungnahme der Online Casinos vermuten lässt, erst in nicht absehbarer Zeit zeigen.