„Wunschgewinn-Sonderauslosung“: Sachsenlotto-Gewinnspiel lässt Fragen offen
Im Rahmen einer Sonderauslosung sollen sächsische Lotto-Spieler selbst darüber entscheiden, um was es bei der für September geplanten Ziehung gehen soll. Dies gab die die Sächsischen Lotto-GmbH (kurz: Sachsenlotto) gestern bekannt. Dass es sich bei der sogenannten „Umfrage“ ihrerseits bereits um ein Gewinnspiel handelt, zeigt sich erst auf den zweiten Blick. Auch die in Aussicht gestellten Gewinne werfen Fragen auf.
Sachsenlotto-Wunschgewinn-Sonderauslosung
Laut Sachsenlotto-Mitteilung soll die Entscheidung, was genau bei einer Sonderauslosung des Lotteriebetreibers ausgespielt wird, erstmals den Spielern obliegen. Vor der „Wunschgewinn-Sonderauslosung“ hätten Interessierte auf sachsenlotto.de bis zum 6. Juni Zeit, ihre Stimme abzugeben.
Der Lotteriebetreiber wirbt:
Heute darüber abstimmen, was es bei der sachsenweiten Sonderauslosung im September zu gewinnen gibt. Zur Wahl stehen Traum-Reisen, E-Autos oder Bargeld. Einfach mitmachen, die Gewinne bestimmen und sich damit die Chance auf ein E-Bike sichern.
In der Folge führt Sachsenlotto aus, dass Teilnehmer zwischen „50 x 10.000 Euro für eine Traumreise“, „10 x 50.000 Euro für ein neues, umweltfreundliches Auto“ oder „1 x 500.000 Euro in bar“ als Preis der Sonderauslosung entscheiden sollten.
Die Option mit den meisten Stimmen werde bei einer Sonderauslosung im kommenden September ausgespielt. Wer an der „Umfrage“ teilnehme, habe zudem die Chance auf „2.000 Euro für ein schnittiges E-Bike“.
Die drei Gewinner würden über die von ihnen angegebene Mailadresse über ihren Gewinn informiert. Nach Rückantwort auf die Sachsenlotto-Nachricht und Angabe der vollständigen Adressdaten werde jeweils ein Verrechnungsscheck in Höhe von je 2.000 Euro versandt.
Was wird verlost?
Tatsächlich, so zeigt unter anderem ein Blick in die Teilnahmebedingungen, handelt es sich bei der sogenannten Umfrage um ein „Voting-Gewinnspiel“ namens „Sachsenlotto sucht Ihren Wunschgewinn“.
Wer daran teilnimmt, erklärt sich entsprechend der Sachsenlotto-Datenschutzrichtlinien unter anderem damit einverstanden, dass Name und Anschrift „für weitere Maßnahmen zur Kundenbindung und Kundenreaktivierung“ genutzt werden.
Unklar bleibt indes, inwiefern es sich bei dem in Aussicht gestellten Gewinn um 2.000 Euro „für“ ein E-Bike handelt:
Insofern der Gewinn wie angegeben als Verrechnungsscheck und nicht beispielsweise in Form eines Gutscheins ausgezahlt wird, dürfte Sachsenlotto keinen Einfluss auf die Verwendung des Geldes haben.
Ein Verrechnungsscheck wird vom Begünstigten bei seiner eigenen Bank eingelöst. Die Summe wird dem Konto des Empfängers gutgeschrieben, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Aktuell gilt bei in Deutschland ausgestellten Schecks Vorlagefrist von acht Tagen. Danach sind Banken nicht mehr verpflichtet, Schecks anzunehmen.
Dieselbe Frage stellt sich beim Betrachten der Sonderauslosungs-Optionen „10.000 Euro für Traumreise“ und „50.000 Euro für E-Auto“:
Diese Formulierungen legen ebenfalls nahe, dass keine Sachpreise oder Gutscheine ausgespielt werden sollen, sondern Gelder. Allerdings dürfte auch hier nicht der Lotteriebetreiber bestimmen, wofür Gewinne ausgegeben werden, sondern der Gewinner.
Alles in allem scheint das aktuelle Sachsenlotto-Gewinnspiel mehr Fragen offen zu lassen als zu beantworten. Auch Details zur angekündigten Sachsenlotto-Sonderauslosung im September sind bislang nicht bekannt.