Sachsen-Anhalt veröffentlicht technische Richtlinien für Online-Glücksspiel
Das Ministerium für Inneres und Sport von Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag die technischen Richtlinien für das Auswertesystem, die Sperrdateien und das Testsystem für potenzielle Online-Glücksspiel- und Sportwetten-Anbieter in Deutschland veröffentlicht.
Die Veröffentlichung der Richtlinien erfolgte zur Überwachung des regulierten Glücksspielmarktes, die mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli beginnen soll.
Der Anschluss an die Testumgebung des Länderübergreifenden Glücksspielauswertesystems (LUGAS) sei für alle Anbieter obligatorisch, so das Ministerium Sachsen-Anhalt auf seiner Webseite. Dies gelte auch für den Anschluss an die Sperrdatei OASIS, die vom Bundesland Hessen betrieben wird.
Die technischen Überwachungssysteme sollen den Spielern eine sichere Alternative zu den Spielen wie Poker, Casino- und Automatenspiele bieten, die auf den nicht-regulierten Märkten angeboten werden. Der Spielerschutz soll hierbei im Fokus stehen.
Allerdings kommt von mehreren Seiten Kritik am Glücksspielstaatsvertrag. So seien die Vorgaben zu restriktiv, kritisierte erst vor wenigen Wochen die European Gaming and Betting Association (EGBA). Eine erfolgreiche Kanalisierung der Spieler sei unwahrscheinlich.
Wie sehen die LUGAS-Richtlinien aus?
Die Richtlinien von LUGAS beinhalten ein Auswertesystem. Damit soll es der Glücksspielaufsicht ermöglicht werden, die von den Glücksspielbetreibern selbst erfassten Daten auszuwerten.
Besagte Daten müssten auf Safe-Servern gespeichert werden, die die Betreiber selbst einrichten und warten müssten. Das Auswertesystem könne dann auf diese Daten zugreifen.
Darüber hinaus sollen zentrale Dateien gewährleisten, dass die Spieler anbieterübergreifend die Einzahlungslimits einhalten und nicht gleichzeitig in mehreren Online-Casinos spielen.
Laut den technischen Informationen des Ministeriums geht das folgendermaßen vor sich:
Die anbieterübergreifende Zuordnung von Einzahlungslimits zu einem Spieler und das Verhindern parallelen Spiels erfolgt über Pseudonyme, die den Spielern zugewiesen sind. Das Pseudonym eines Spielers wird bei dessen erstmaliger Registrierung durch einen Glücksspielanbieter in den Zentraldateien erstellt. Dabei übermittelt der Glücksspielanbieter auch eine von ihm festgelegte eindeutige Spieler-ID an die Zentraldateien, welche für die weitere spielerbezogene Kommunikation verwendet wird.
Eine Datei zur anbieterübergreifenden Einzahlungslimitierung (Limitdatei) soll gewährleisten, dass die Spieler die Einzahlungslimits einhalten. Die Aktivitätendatei hingegen soll das parallele Spiel mit mehreren Spielen oder mehreren Anbietern verhindern:
Sobald ein Spieler mit der Spielaktivität beginnen möchte, ist dieser in den Zentraldateien „Aktiv“ zu setzen. Meldet die Zentraldatei einem Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ setzen will, dass der Spieler bereits „Aktiv“ gesetzt ist, so darf der Glücksspielanbieter den Spieler die gewünschte Spielaktivität nicht ausführen lassen. Jeder Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ gesetzt hat, muss diesen nach Beendigung der Spielaktivität „Inaktiv“ setzen.
Personenbezogene Daten seien der Glücksspielbehörde durch diese Vorgehensweise nicht zugänglich. Laut dem Ministerium soll die LUGAS-Vollversion am 1. Juli verfügbar sein.