Sachsen-Anhalt: Glücksspielaufsicht startet Verfahren gegen ehemalige Lotto-Chefs
Der Wirbel um die ehemalige Führungsspitze der Lotteriegesellschaft von Sachsen-Anhalt (LTSA) nimmt nicht ab. Nachdem die beiden Lotto-Geschäftsführer Maren Sieb und Ralf von Einem Anfang September gefeuert worden waren, will die Glücksspielaufsicht des Bundeslandes nun ein Verfahren gegen die beiden Ex-Chefs einleiten.
Dies sei das Ergebnis eines Prüfberichts der Aufsichtsbehörde, von dem die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag berichtet hat. Grund für das angestrebte Verfahren sei der Verdacht, dass die abgesetzten Lotto-Geschäftsführer ordnungswidrig gehandelt haben könnten.
Ungeklärte Sportwetten-Umsätze
Der Vorwurf fußt auf den undurchsichtigen Vorgängen um ein Lotto-Geschäft in dem südöstlich von Sachsen-Anhalts Hauptstadt Magdeburg gelegenen Zerbst. Dort hatten neun Spieler über mehrere Jahre bei Oddset-Sportwetten mit hohen Einsätzen große Gewinne erzielt.
Die außerordentlich hohen Oddset-Umsätze waren jedoch erst zustande gekommen, nachdem die Einsatzlimits von der Annahmestelle erhöht worden waren. Dies geschah mit einer Genehmigung der LTSA, die jedoch die Glücksspielaufsicht nicht über diesen Schritt informierte.
Das hätte sie jedoch tun müssen. So erklärte ein Sprecher der Behörde:
Es besteht bei den hier zu betrachtenden Ereignissen keine Holschuld der Glücksspielaufsicht, sondern eine Bringschuld der LTSA.
Als Konsequenz war der Lotto-Aufsichtsrat von Sachsen-Anhalt Mitte September zu einer Krisensitzung zusammengekommen. Dort wurde beschlossen, Sieb und von Einem mit sofortiger Wirkung ihrer Posten zu entheben.
Der Aufsichtsrat gab damals als Begründung für diese einschneidende Maßnahme an, von den beiden Geschäftsführern nicht ausreichend über den Vorgang in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Auch Sachsen-Anhalts Finanzstaatssekretär Rüdiger Malter sprach in diesem Zusammenhang von verlorenem Vertrauen.
Die Querelen um die abgesetzten Lotto-Geschäftsführer treffen Sachsen-Anhalts Glücksspielaufsicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Im März hatten sich die Ministerpräsidenten im neuen Glücksspielstaatsvertrag darauf geeinigt, dass die kommende Aufsichtsbehörde ab 1. Juli 2021 in dem Bundesland angesiedelt werden soll. Eine langwierige öffentliche Auseinandersetzung dürfte sich die Glücksspielaufsicht deshalb jetzt kaum leisten wollen.
Der Ausgang des Verfahrens könnte neben juristischen auch finanzielle Konsequenzen für die beiden ehemaligen Chefs nach sich ziehen. Sie verhandeln derzeit mit dem LTSA-Aufsichtsrat über die Höhe ihrer Abfindungen. Im Falle einer Verurteilung könnte diese erheblich niedriger ausfallen.