Saarland stimmt privaten Sportwetten Anbietern im Glücksspielstaatsvertrag zu
Das Saarland will einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrags der Bundesländer zustimmen (Bild: Wolfgang Pehlemann).
Das Saarland will einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrags der Bundesländer zustimmen. Am Mittwoch, den 20. September 2017, hat der Landtag die vereinbarten Änderungen in erster Lesung gebilligt. Damit sollen im Glücksspielstaatsvertrag insgesamt 35 private Anbieter von Sportwetten Konzessionen für ganz Deutschland erhalten können. Im nächsten Schritt muss der Ausschuss für Inneres und Sport dem geänderten Staatsvertrag zustimmen.
Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Im März dieses Jahres haben die Bundesländer auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag beschlossen und die Länder haben den zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Die erste Fassung von 2012 war 2015 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof für ungültig erklärt worden. Die erste Überarbeitung sah nur Zulassungen für 20 private Anbieter von Sportwetten vor.
Zustimmung aller Bundesländer für Ratifizierung nötig
Hans-Jörn Arp, Landtagsabgeordneter und Schatzmeister CDU Schleswig-Holstein (Bildquelle).
Im Saarland haben die 51 Abgeordneten des Landtags die Ratifizierung des zweiten Glücksspieländersungsstaatsvertrags eingeleitet. Für eine Verabschiedung ist aber die Zustimmung aller Bundesländer nötig. Die neue Regierung in Schleswig-Holstein will den geänderten Vertrag in seiner zweiten Auflage nicht ratifizieren und sogar den bestehenden Staatsvertrag kündigen. Anlässlich dieser Tatsache kommentiert der scheidende Vorstandsvorsitzende des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael Vesper: „Die Hängepartie geht weiter, das kann es eigentlich nicht sein.“ Streitpunkt für Schleswig-Holstein ist die Beschränkung der privaten Anieter. Die CDU im Bundesland wünscht sich sich eine unbeschränkte Zulassung für private Anbieter von Online Casinos, Online Poker und Sportwetten. Der parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, gibt sich kämpferisch:
„Der Glücksspieländerungs-Staatsvertrag, wie er im Frühjahr vorgelegt wurde, wird bei uns im Landtag keine Mehrheit finden. Wenn er nicht von allen 16 Ländern unterschrieben wird, tritt er nicht in Kraft. Das ist der erste Punkt. Das zweite ist, den jetzigen werden wir kündigen.“
Als staatliche Anbieter bezweifeln die Landeslotteriegesellschaften, dass eine Kündigung des Vertrags möglich ist. Bei keiner Änderung würde der bestehende Glücksspielstaatsvertrag automatisch bis 2021 weiterlaufen, gibt Friederike Sturm an, die Präsidentin von Lotto Bayern.
Steuereinnahmen aus Sportwetten
Unterdessen sind auch Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gegen eine Ratifizierung des zweiten Glückspieländerungsstaatsvertrags. Die schwarz-gelb-grüne Regierung in Schleswig-Holstein verweist auf die erhöhten Steuereinnahmen durch Sportwetten. Ein Drittel der zusätzlichen Erträge könnten für gemeinnützigen Sport, Soziales und Kultur verwendet werden, erklärt Hans-Jörn Arp. Statt einem Schwarzmarkt im Internet wollen die Länder zugelassene, private Anbieter unter gesetzlicher Kontrolle – und damit Mehreinnahmen aus Sportwetten Steuern.
DOSB-Chef Michael Vesper würde sich wünschen, dass ein höherer Anteil als bisher, nämlich 30 Prozent der Erträge aus Sportwetten, an den gemeinnützigen Sport gingen. Nach seiner Rechnung stünden dem Sport damit 90 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung.
„Das ist eine gemeinsame Position im Sport. Nicht nur der gemeinnützige Sport, auch der Fußball, auch die Verbände, deren Veranstaltungen am meisten Gegenstand von Sportwetten sind, insbesondere natürlich der Fußball, unterstützen diese Forderung.“
Zunächst müssen sich die Bundesländer aber auf eine gemeinsame Position bei den Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag einigen. Hans-Jörn Arp geht davon aus, dass seine Vision des Vertrags 2019 in Kraft ist, während Friederike Sturm dazu rät, jetzt zu ratifizieren und später zu ändern.