Saarland-Landtag stimmt dem Glücksspielstaatsvertrag zu
Der Landtag des Saarlands hat heute in zweiter Lesung dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zugestimmt. Allerdings äußerten Vertreter aller Parteien Kritik an der Ausformulierung des Glücksspielgesetzes.
Vor der Abstimmung kamen die Abgeordneten der Parteien zu Wort. Einleitend erläuterte die SPD-Politikerin Petra Berg die Schwerpunkte des GlüStV und betonte Maßnahmen wie Einsatzlimits und Spielersperren zum Schutz der Spieler. Nach vorherigen Beratungen des zuständigen Ausschusses für Inneres und Sport empfehle sie als dessen Vorsitzende dem Parlament die Annahme des Gesetzentwurfs.
Kritik und Zustimmung
Für die LINKE nannte Dennis Lander anschließend Gründe für die Ablehnung des GlüStV durch seine Partei. Ausschlaggebend sei, dass er die Rechte der Spieler nicht schütze. Aus diesem Grund lehne er das Gesetz ab:
Wir müssen die Notbremse ziehen und ein Zeichen setzen.
Für die regierende CDU verteidigte Raphael Schäfer die Notwendigkeit zur Umsetzung eines neuen Glücksspielgesetzes. Dabei führte er regulatorische und juristische Gründe an. Vor allem aber sei die Bekämpfung der Spielsucht ein wichtiges Ziel. Dieses werde durch das Gesetz besser erreicht.
Seine Partei sehe die Öffnung des Glücksspielmarktes für Privatunternehmen mit Skepsis. Das Verhalten vieler Anbieter in Bezug auf Werbung und Spielerschutzmaßnahmen nannte er „befremdlich“. Trotzdem werde die CDU dem Vertrag „mit Bauchweh“ zustimmen.
Auch Josef Dörr von der AfD kritisierte die Anbieterseite. Insgesamt sei der Staatsvertrag ein Kompromiss, der insbesondere in puncto Spielerschutz nicht weit genug gehe. Seine Partei werde dem Gesetz trotzdem „mit großen Bauchschmerzen“ zustimmen.
Mit dem Saarland haben 14 der 16 Bundesländer dem Vertragswerk zugestimmt. Nun steht lediglich die Zustimmung aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt aus. Der Abstimmung in Sachsen-Anhalt kommt dabei entscheidende Bedeutung zu, obwohl die Mindestzahl der 13 Bundesländer bereits erreicht wurde. Grund dafür ist die Glücksspielbehörde, die in Sachsen-Anhalt angesiedelt wird, was eine Zustimmung des Landes notwendig macht.
SPD-Mann Ulrich Commerçon erklärte, dass ein Ja zum Vertrag das geringere von zwei Übeln sei. Im Falle einer Ablehnung käme es im Saarland sonst zu Zuständen wie „im Wilden Westen“.
Er kritisierte, dass bisher illegale Anbieter mit einer Lizenz belohnt würden. Zudem werde der Glücksspieltrieb durch das legalisierte Online-Glücksspiel gefördert. Allerdings biete das Gesetz vielfältige Werkzeuge, um das Glücksspiel zu regulieren und den Spielerschutz zu verbessern. Die SPD stimme deshalb zu.
Beim anschließenden Votum wurde der GlüStV mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD angenommen. Dagegen stimmt die LINKE.
Kritik von Spielerschützern
Im Vorfeld der Entscheidung waren Verbandsvertreter, Wissenschaftler, Spielsuchtexperten und Glücksspielanbieter vom Innenausschuss des Landtages zur Anhörung geladen worden. Dabei hatten insbesondere die Suchtexperten massive Kritik an dem Staatsvertrag geäußert. Obwohl in Ansätzen richtig, greife die gesetzliche Regelung viel zu kurz, so die Kritiker.
Trotz der Einwände erwarten Beobachter, dass der Staatsvertrag in den kommenden Wochen auch von den Parlamenten der beiden verbliebenen Bundesländer bestätigt wird. Damit könnte das neue Gesetz wie geplant am 1. Juli 2021 in Kraft treten.