Schwedens Glücksspielaufsicht verhängt Rekordstrafe gegen Kindred-Tochterfirma Spooniker
Die schwedische Glücksspielbehörde Spelinspektionen hat eine Rekordstrafe von 100 Mio. SEK (umgerechnet 8,9 Mio. Euro) gegen das schwedische Online-Glücksspielunternehmen Spooniker Ltd, eine Tochter des Glücksspielkonzerns Kindred, verhängt.
In einer Pressemeldung der Behörde hieß es am Dienstag, das Unternehmen habe zum wiederholten Mal gegen die geltenden Vorschriften bezüglich der Vergabe von Casino-Boni verstoßen. Des Weiteren seien Online-Lotto-Produkte angeboten worden, für die Spooniker keine Lizenz gehabt haben soll.
Das Glücksspielunternehmen Spooniker Ltd. betreibt in Schweden derzeit fünf lizenzierte Online-Glücksspiel-Webseiten (bingo.se, igame.se, mariacasino.se, storspelare.se und unibet.se). Über die Webseiten dürfen Online-Casino-Spiele, Sportwetten und Online-Bingo angeboten werden. Die aktuellen Lizenzen behalten bis zum 31. Dezember 2023 ihre Gültigkeit.
Boni nur für Neukunden erlaubt
Während fast jedes Online-Casino vor allem mit verlockenden Bonusangeboten um Kunden werben will, gelten in Schweden diesbezüglich sehr strenge Regeln.
Laut dem Regelwerk der Spelinspektionen dürfen Boni lediglich für Neukunden bei der Ersteinzahlung angeboten werden. Spooniker soll jedoch auf seinen Webseiten regelmäßig Freispiele an Spielautomaten oder im Bingo angeboten haben.
Auch gebe es auf den Webseiten Treuepunkteprogramme, die vor allem Vielspielern zu gelegentlichen Extra-Offerten verhälfen.
Vergehen dieser Art sind von der Spelinspektionen in der Vergangenheit sogar mit einem sofortigen Lizenzentzug bestraft worden.
Im Falle von Spooniker sei jedoch beschlossen worden, dass eine hohe Geldstrafe zunächst ausreichend sei.
Kindred will Berufung einlegen
Spoonikers Muttergesellschaft Kindred Group jedoch scheint mit dem Entscheid der Spelinspektionen nicht einverstanden. In einer Pressemitteilung am Mittwoch [Seite auf Englisch] erklärte Kindred, Berufung einlegen zu wollen.
Trotz vermehrter Nachfrage habe das Unternehmen keine klare Anleitung bekommen. Henrik Tjärnström, der Vorstandsvorsitzende der Kindred Group, sagte:
Die schwedische Glücksspielaufsicht hat es nicht geschafft, Klarheit über die Gesetze zu schaffen, weshalb es den schwedischen Gerichten überlassen bleibt, Entscheidungen über die Konsequenzen der Verwarnungen und verhängten Strafen der Behörde gegenüber lizenzierten Anbietern zu treffen.
Auch beklagt er, dass die Behörde zwar strikt mit ihren Lizenznehmern umgehe, aber gleichzeitig nicht genug dafür tue, gegen illegale Anbieter in Schweden vorzugehen.
Sollte das Berufungsgericht dennoch entscheiden, dass die Strafe rechtmäßig sei, werde Kindred diese selbstverständlich begleichen.