Referendum: Bald wieder Spielautomaten in Zürich?
Die Stimmberechtigten in Zürich werden am 13. Juni über das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele entscheiden. Damit könnte das seit 1994 geltende Verbot von Spielautomaten aufgehoben werden und die Spielgeräte könnten wieder in die Züricher Gaststätten zurückkehren, berichtete die Limmattaler Zeitung am Montag.
Hintergrund des bevorstehenden Referendums ist das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Geldspielgesetz, das Glücksspiele wie Lotterien, Online-Casinos und Sportwetten regeln soll. Der Kanton Zürich könne nun per Volksentscheid darüber entscheiden, ob Geldspielautomaten künftig gestattet sind oder nicht.
Bis 1994 waren Spielautomaten in Zürich noch erlaubt. Doch weil die Menschen hohe Beträge verspielten, wurden die Geräte per Volksentscheid verboten. Durch das neue Referendum könnten sogenannte „Geschicklichkeitsspielautomaten“ wieder Einzug in die Gaststätten halten. Im Vergleich zu reinen Glücksspielautomaten können die Spieler durch Übung ihre Gewinnchancen erhöhen.
Sollten sich die Züricher für ein Verbot der Geldspielautomaten aussprechen, könne die Umsetzung problematisch sein, denn in diesem Falle müsse auch das Online-Automatenspiel verboten werden. Damit stehe Zürich allerdings allein da, denn alle anderen Kantone haben sich gegen ein Verbot entschieden.
Spielautomaten in Zürich: Pro und Contra
Die meisten Mitglieder des Kantonrats sowie der Regierungsrat sprechen sich gegen ein Verbot aus, da dies nicht mehr zeitgemäß sei, denn im Vergleich zu früher habe jeder Mensch Zugang zum Online-Spiel. Dies zu kontrollieren, gestalte sich schwierig. Zudem gebe es heute bessere Maßnahmen zur Spielsuchtprävention.
Nur in den Reihen der Grünen und der EVP fordern die Abgeordneten das Festhalten am Verbot. Am Suchtpotenzial dieser Spiele habe sich nichts geändert und Zürich sei mit dem Verbot gut gefahren, so die Grünen.
Manuel Kampus von der Fraktion der Grünen sagte:
Mit diesem Gesetz wird wieder versucht, durch die Hintertüre die Glücksspielautomaten in die Restaurants und Bars zu bringen, getarnt als Geschicklichkeitsgeldspielautomaten. Seit 1995 sind diese Arten von Automaten in Restaurants und Bars verboten und dies ist gut so. Wer spielen will, soll ins Casino. […]
Kampus wolle ein Zürich, in dem nicht in jedem Lokal Glücksspielautomaten stünden, auch wenn diese als Geschicklichkeitsspiele getarnt seien. Für ihn seien Töggele (Anm. d. Red.: Töggele – Kicker), Darts und Billard Geschicklichkeitsspiele und nicht Geldspielautomaten.
Dass diese Spiele Suchtpotenzial hätten, sei unbestritten, argumentierte Rochus Burtscher (SVP). Dies gelte jedoch für alle Arten von Spielen, auch für das Online-Spiel, das nur schwer kontrolliert werden könne:
Es ist sinnvoller, die Spiele zuzulassen, als diese zu verbieten, da das Verbot sowieso kaum durchsetzbar ist. Alles andere wäre nichts als Scheinheiligkeit! Viel grösseres Suchtpotenzial steckt nämlich in den Onlinespielen, die über das Handy oder den Laptop gespielt werden.
Zudem sei die Genehmigung dieser Spiele mit einer Reihe Auflagen verbunden. So dürften diese Geräte nur von Erwachsenen bedient werden. Weitere Auflagen beträfen Geldwäsche und Sozialschutz, so Burtscher.
Sollte sich Zürich dennoch dagegen aussprechen, gingen die Spielerinnen und Spieler einfach in die benachbarten Kantone zum Spielen, auch jene mit Suchtpotenzial.
Zudem seien Freiheit und Selbstbestimmung mit einer großen Portion Eigenverantwortung die Grundpfeiler der Gesellschaft und es sei den Bürgerinnen und Bürgern zuzutrauen, verantwortungsbewusst mit den Spielen umzugehen.