Unbescholtener Hundefreund? Prozess um illegales Glücksspiel in Rentnerwohnung unterbrochen
Dem Rentner zufolge ging es bei dem Treffen um Hundewelpen und nicht um illegales Glücksspiel (Quelle: unsplash.com/Jametlene Reskp)Das Amtsgericht im bayerischen Kitzingen hat in dieser Woche einen Prozess wegen illegalen Glücksspiels ausgesetzt. Entgegen seiner vorangegangenen Entscheidung entschied sich der 71-jährige Angeklagte während des Verhandlungsauftakts dazu, doch die Unterstützung einer Verteidigung hinzuzuziehen.
Der Vertagung vorausgegangen waren ungewöhnliche Erklärungen des Rentners zu der in seiner Wohnung aufgefundenen Glücksspiel-Situation. Diese hatten zu mehr Fragen als Antworten geführt.
Glücksspieltische, Jetons und eine Croupière
Wie unter anderem die Mainpost berichtet, war es im März 2021 zur polizeilichen Durchsuchung einer Wohnung im Landkreis Kitzingen gekommen. Vor Ort stießen die Beamten auf ein mutmaßliches, illegales Casino.
21 Personen aus dem Kreis Kitzingen, Würzburg, Nürnberg und Schweinfurt hätten es sich an mehreren Black Jack- und Pokertischen bequem gemacht. Eine Frau sei offenbar als professionelle Croupière bzw. Dealerin im Einsatz gewesen. Neben „zahllosen“ Chips und Jetons hätten die Beamten rund 25.000 EUR an Bargeld sichergestellt.
In Deutschland regeln die § 284 ff. StGB den Umgang mit dem illegalen Glücksspiel. Die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel kann mit bis zu sechs Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Veranstaltern drohen je nach Schwere der Tat bis zu fünf Jahre Haft.
Als Verantwortlichen für das anscheinend professionell betriebene Etablissement machten die Ermittler den 71-jährigen Mieter der Wohnung aus.
Während sich die Gäste in gesonderten Verfahren wegen der Beteiligung am illegalen Glücksspiel vor Gericht verantworten müssen, begann in dieser Woche der Prozess wegen der gewerbsmäßigen unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel gegen den Rentner.
Überforderter Mieter bekam nichts vom Glücksspiel mit?
Prozessbeobachtern zufolge habe der Mann, der ohne juristischen Beistand vor dem Amtsgericht erschienen sei, die Casino-Vorwürfe weit von sich gewiesen. Vielmehr habe er der Richterin eine interessante Alternative zum Glücksspiel-Verdacht präsentiert.
Ihm zufolge sei es rein zufällig und ohne seine Zustimmung zu der Zusammenkunft von mehr als 20 Personen in seiner Wohnung gekommen. So habe er am fraglichen Abend aus einem bestimmten Grund einige Bekannte erwartet:
Dass die Hundeliebhaber ohne sein Wissen weitere Personen mitgebracht hätten, sei ihm „gar nicht recht gewesen“.
Letztlich sei es in seiner Mietswohnung so voll gewesen, dass er den Überblick über das Geschehen verloren habe. Was genau die Anwesenden ab diesem Zeitpunkt getrieben hätten, habe er nicht mehr mitbekommen.
Verteidigung bröckelt vor Gericht
Auf Detailfragen von Richterin und Staatsanwältin sei der 71-Jährige bei seinen Erklärungsversuchen ins Trudeln geraten. So habe er nicht schlüssig erklären können, was es mit dem umfangreichen Glücksspiel-Equipment in seiner Wohnung auf sich gehabt habe. Vielmehr habe er lediglich darauf verwiesen, selbst gelegentlich zu spielen.
Mit dem Hinweis auf sichergestellte Chat-Verläufe, die eine geplante Pokerveranstaltung nahelegten, sei die Verteidigung des Rentners mit Hinweis auf eine angeblich gegen ihn gerichtete „Intrige“ dann zunehmend ins Stocken geraten.
Der Angeklagte setzt nun doch lieber auf professionelle Unterstützung vor Gericht (Quelle: unsplash.com/Hunters Race)
Letztlich habe der Mann mitgeteilt, „hier den Überblick zu verlieren“ und den Wunsch geäußert, einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Zuvor habe die Vorsitzende wiederholt darauf hingewiesen, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken könne. Die Staatsanwaltschaft habe mit Blick auf das Leugnen des Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten in den Raum gestellt.
Die Verhandlung soll nun in wenigen Wochen fortgesetzt werden. Dann werde der Mann mit einer Pflichtverteidigung vor Gericht erscheinen.