Urteil: Online-Glücksspiel-Anbieter PokerStars muss deutschem Spieler Verluste erstatten
Ein Spieler aus Baden-Württemberg hat fast 7.000 Euro im PokerStars Online-Casino verloren. Nun muss der Glücksspiel-Konzern The Stars Group (TSG) Interactive Gaming Europe mit Sitz auf Malta dem Spieler seine Verluste erstatten, urteilte das Landgericht Mosbach diese Woche. Dies berichtete die Anwaltskanzlei CLLB im deutschen Juristen-Portal Anwalt am Donnerstag.
Da das Glücksspiel im Internet noch verboten gewesen sei, als der Spieler auf der Plattform aktiv gewesen sei, hätte die TSG ihre Online-Casinospiele unter der Domain pokerstars.eu nicht in Deutschland anbieten dürfen, erklärt Rechtsanwalt István Cocron von CLLB.
Cocron erläutert:
Die Anbieter von Online-Glücksspielen haben ihren Sitz in der Regel nicht in Deutschland, sondern im EU-Ausland, z.B. Malta. Obwohl sie wissen, dass Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, bieten sie es leicht zugänglich an. Dieser Verstoß gegen geltendes Gesetz kann für die Spieler zur Chance werden, ihre verlorenen Einsätze zurückfordern.
Dem Kläger sei nicht bekannt gewesen, dass das Online-Glücksspiel in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein verboten gewesen sei. Er habe in seiner Wohnung in Baden-Württemberg gespielt.
Das Spiel im PokerStars Online-Casino ist in Deutschland unter der Domain pokerstars.eu seit Beginn der Duldungsphase nicht mehr möglich. Die Spieler werden stattdessen auf die Plattform pokerstarsvegas.de weitergeleitet, wenn sie die Casinospiele des Anbieters nutzen wollen.
Die Webseite PokerStarsVegas ist bereits an die Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 angepasst. Klagen aufgrund von Verlusten, die nach Oktober 2020 entstanden sind, dürften möglicherweise weniger Erfolg haben.
Bereits die zweite erfolgreiche Klage gegen Online-Glücksspielanbieter
Das Urteil gegen TSG war innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten bereits das zweite, das einem Spieler aus Deutschland die Rückerstattung seiner Verluste verschaffte.
Erst im März dieses Jahres fällte das Landgericht Gießen eine ähnliche Entscheidung gegen den Konzern Entain. Ein Spieler aus Hessen hatte auf der Glücksspiel-Plattform CasinoClub zuvor 12.000 Euro verloren.
Auch in diesem Falle lautete die Begründung, dass das Unternehmen keine rechtliche Grundlage für sein Angebot gehabt habe. Die Glücksspiellizenz in Malta sei bei dieser Entscheidung nicht von Bedeutung.
Dieses Urteil sei überraschend gewesen, berichtete das Nachrichtenportal Focus. Der Rechtsbeistand des Spielers, Patrick Redell, bezeichnete das Urteil als Meilenstein. Ob die beiden Urteile nun als Präzedenzfälle fungieren und eine Klagewelle auslösen könnten, wie einige Branchenexperten vermuten, wird sich zeigen.