Donnerstag, 21. November 2024

PayPal Käuferschutz gilt ab November nicht mehr für Glücksspielangebote

PayPal Käuferschutz nicht mehr für Glücksspiele

PayPal Käuferschutz nicht mehr für Glücksspiele

PayPal Käuferschutz gilt ab dem 19. November 2016 in Deutschland nicht mehr für Glücksspiele (Symbolbild – Quelle).

PayPal Deutschland hat anstehende Aktualisierungen der Richtlinien und Nutzungsbestimmungen angekündigt. Diese betreffen vor allem auch den sogenannten PayPal Käuferschutz: Ab 19. November 2016 werden Glücksspielangebote sowie Crowdfunding nicht mehr durch den PayPal Käuferschutz des bekannten Zahlungsdienstleisters abgedeckt.

Keine genaue Angabe von Gründen zur Einschränkung des PayPal Käuferschutzes

Zum genauen Hintergrund der Änderungen hat sich PayPal nicht geäußert. Viele Aktualisierungen haben rechtliche Gründe und spezifizieren Fälle, die in der Vergangenheit Konfliktursache waren oder es in Zukunft werden könnten. Bei den neuen Nutzungsbedingungen bittet es sich PayPal unter Punkt 4.4 beispielsweise aus, dass PayPal als Zahlungsmethode von Händlern nicht abwertend dargestellt werden darf.

Dort heißt es: „PayPal rät grundsätzlich davon ab, ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der PayPal-Dienste als Zahlungsmethode (‚Surcharging‘) zu erheben.“ Online-Händler verpflichten sich außerdem, PayPal mit anderen Zahlungsmethoden gleichwertig anzubieten und anzuzeigen und den Kunden in seiner Wahl der Zahlungsart nicht zu beeinträchtigen oder zu behindern.

Nach den USA und Großbritannien betreffen die Änderungen jetzt auch Deutschland

Bereits im Mai dieses Jahres hatte PayPal Änderungen der Nutzungsbestimmungen und Richtlinien zum PayPal Käuferschutz angekündigt, die zum 25. Juni 2016 in Kraft traten. Allerdings waren vorerst nur Großbritannien, die USA, Kanada, Brasilien, Japan und einige kleinere Länder betroffen. Damals äußerte sich PayPal durch einen Sprecher zu den im Juni eingeführten Änderungen wie folgt:

„Wir haben Zahlungen an Crowdfunding Kampagnen von unserem PayPal Käuferschutz Programm ausgenommen. Dies steht im Einklang mit den Risiken und Unsicherheiten, die Teil der Unterstützung einer Crowdfunding-Kampagne sind. Projekte dieser Art bieten keine Garantie, eine getätigte Investition zurückzuziehen oder wiederzuerlangen. Wir arbeiten eng mit unseren Crowdfunding Partner-Plattformen zusammen, um diese zu veranlassen, die mit einer Crowdfunding-Kampagne verbundenen Risiken entsprechend an die Geldgeber zu kommunizieren.“

Neuerungen der PayPal Käuferschutz Richtlinie bezüglich Glücksspiel

In den neuen deutschen Richtlinien zum PayPal Käuferschutz taucht Glücksspiel unter dem Punkt 3.2 auf. Dort werden explizit alle Ausnahmen aufgeführt, für die der PayPal Käuferschutz NICHT gilt. Neu sind hier:

  • Zahlungen auf Crowd-Funding- oder Crowd-Lending-Plattformen
  • jegliche Wetteinsätze und sonstige Glücksspielaktivitäten
  • Zahlungen im Zusammenhang mit Finanzprodukten oder Kapitalanlagen
  • Zahlungen an Verwaltungsbehörden
  • Spenden

Der PayPal Käuferschutz wurde ursprünglich eingeführt, um den Käufer in Fällen von nicht erhaltenen oder erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikeln abzusichern und eine Erstattungsgrundlage zu schaffen. Mit dem PayPal Käuferschutz trug eBay seinerzeit erheblich dazu bei, den Deutschen das Online Einkaufen beim Auktionshaus schmackhaft zu machen. Für Crowdfunding, Glücksspiel und Behördenzahlungen zieht sich PayPal jetzt aber auf die Rolle des reinen Vermittlers der Zahlung, nicht aber im Konfliktfall, zurück.

PayPal als eigenständiges Unternehmen

Nachzuvollziehen ist dies durch den verbundenen Verwaltungsaufwand bei Beanstandungen. Im Zuge der Trennung von PayPal und eBay begann PayPal als eigenständiges Unternehmen auch Zahlungen von Glücksspielanbietern zuzulassen. Gleichzeitig kam es 2014 zu Beschwerden bezüglich der Crowdfunding-Plattform Kickstarter. Unterstützer von Projekten wollten ihr Geld zurück, als sie für ihre Investition in Kampagnen keine Gegenleistung erhalten hatten. Nach eigener Aussage von Kickstarter, eine der größten derartigen Plattformen, kommt es nur in 9 Prozent aller erfolgreich finanzierten Kampagnen zum Ausbleiben der versprochenen Gegenleistung.

Vermeidung von Rechtsstreit?

Zum Fall der Glücksspiel- und Wettanbieter gibt es keine Statistik bezüglich Beschwerden bei PayPal-Zahlungen. Es ist aber anzunehmen, dass sich der Zahlungsdienstleister auch hier nicht auf den Aufwand einlassen will, der mit einem Widerspruch eines Spielers verbunden ist. Zumal geht es in der Online Glücksspiel Branche um hohe Umsatzsummen und die Anbieter verfügen über eine entsprechende Lobby. Vor dem Hintergrund, dass es in Deutschland schon zu Klagen von Spielern gegen Glücksspielanbieter und Buchmacher wegen verlorener Einsätze kam (wir berichteten), will PayPal mit Sicherheit kein Risiko eingehen. Ab dem 19. November ist es also von vornherein durch die AGB ausgeschlossen, den PayPal Käuferschutz auf Glücksspiel und Wetten anzuwenden.