Sonntag, 24. November 2024

Online Glücksspiel mit gestohlener Bankkarte: Fußfessel für schottische Pflegekraft

Pflegerin mit Rollstuhlpatient|Pflegerin mit Rollstuhlpatient

Eine 54-jährige Pflegekraft muss für vier Monate eine elektronische Fußfessel tragen, weil sie die Bankkarte einer Patientin ohne deren Wissen beim Online Glücksspiel eingesetzt hat. Dies entschied in dieser Woche ein Gericht im schottischen Dunfermline. Joan M. hatte zugegeben, umgerechnet rund 4.700 Euro der Frau verspielt zu haben.

Bewährung mit Fußfessel

Der Prozess gegen die ambulante Pflegekraft aus der Stadt Rosyth hatte bereits 2019 begonnen (Seite auf Englisch). Nun fällte der zuständige Richter am Dunfermline Sheriff Court das Urteil:

Die 54-Jährige muss das entwendete Geld umgehend erstatten. Die Einhaltung der Auflagen ihrer viermonatigen Bewährungsstrafe wird über eine elektronische Fußfessel geprüft.

Sheriff Courts sind lokale schottische Zivil- und Strafgerichte.

An ihnen werden unter Vorsitz eines Richters (Sheriffs) jegliche Zivilprozesse bis zu einem Streitwert von 100.000 GBP geführt. Mit Ausnahme von Mord, Vergewaltigung und Landesverrat verhandelt der Sheriff Court auch alle Strafanklagen.

Joan M. hatte gestanden, ihrer Patientin Schmuck gestohlen und deren Bankkarte unrechtmäßig eingesetzt zu haben. Zwischen dem 24. April und dem 5. Mai 2019 habe sie sich bei diversen Online Glücksspielanbietern als Karteninhaberin ausgegeben und dabei 4.000 GBP verspielt.

Eine „abscheuliche Tat“

Aufgeflogen war die Frau, als ihre Patientin das Fehlen von Schmuckstücken bemerkte. Bei der Vernehmung durch die daraufhin eingeschaltete Polizei soll Joan M. zusammengebrochen sein. Den Beamten gegenüber habe sie angegeben, an einer Spielsucht zu leiden, die ihr gesamtes Leben zerstört habe.

Bei der Urteilsverkündung akzeptierte Sheriff Brown, dass sich die Frau zum Zeitpunkt ihrer Taten in einer schwierigen persönlichen Situation befunden hatte. Als Entschuldigung ließ er dies jedoch nicht gelten:

Ich erkenne an, dass Sie ein Problem hatten, aber das war ein verabscheuungswürdiges Verhalten.

Ähnlich hatte dies im vergangenen November auch der damals vorsitzende Richter gesehen. Für Sheriff James Macdonald war der Vertrauensbruch der Pflegerin ihrer Patientin gegenüber so gravierend, dass er eine Haftstrafe nicht ausschließen wollte. Um ihr die Chance zu geben, sich um die Rückzahlung des Geldes zu kümmern, vertagte er die Verhandlung.

In dieser Woche erklärte Joan M. nun, im Besitz der 4.000 Pfund zu sein und das Opfer umgehend entschädigen zu wollen. Inwieweit sich die Frau der Aufarbeitung ihrer Spielsucht gestellt hat, ist indes nicht bekannt.