Lotto Thüringen bald Betreiber von Online-Casinospielen?
Der Lotteriebetreiber Lotto Thüringen könnte vor einer Ausweitung seines Angebots stehen. Thüringens Landtag hat vergangene Woche das 5. Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes (ThürSpbkG) beschlossen. Demzufolge könnte die staatliche Lottogesellschaft in dem Bundesland künftig als Anbieter von Online-Casinospielen aktiv werden.
In der neuen Gesetzgebung spricht sich die von Die Linke, SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen gebildete Regierung für die Veranstaltung von Online-Casinospielen durch einen staatlichen Monopolanbieter aus.
Als Grund dafür gaben die Abgeordneten die Gewährleistung eines wirksamen Jugend- und Spielerschutzes sowie die Sicherstellung eines „“einwandfreien Spielbetriebes“ an. Zugleich diene das Gesetz zur Zurückdrängung des illegalen Online-Spiels.
Der Bündnis 90/Grünen-Abgeordnete Olaf Müller erklärte:
Durch die Regelung wird die bestehende Nachfrage nach Online-Casinospielen von dem im Online-Bereich bestehenden Schwarzmarkt in einem regulierten und kontrollierten Angebot kanalisiert.
Mit der Änderung des Gesetzes setze Thüringen die Bestimmungen aus dem im Juli in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) um, so die Initiatoren.
Monopol- statt Konzessionslösung
Der Landtag habe sich bewusst für die Wahl der Monopollösung entschieden. Diese garantiere eine hohe Sicherheit bei der Durchführung des legalen Spiels. Die Lizenz werde vom für das Spielbankwesen zuständigen Ministerium für Inneres und Kommunales erteilt.
Voraussetzung für Antragsteller sei, dass sich die Bewerber vollständig in Landeshand befinden. Favorit für die Vergabe ist die Thüringer Staatslotterie oder eine andere landeseigene Anstalt des öffentlichen Rechts. Laut Gesetzestext seien jedoch auch andere Lösungen denkbar.
Mit dem Entschluss habe sich Thüringen gegen die Möglichkeit der Vergabe einer Konzession für das Online-Spiel ausgesprochen. Diese wird voraussichtlich in NRW Anwendung finden, wo die Regierung im August eine entsprechende Gesetzesvorlage auf den Weg brachte.
Bei den im GlüStV geregelten Online-Casinospielen handelt es sich um die Online-Versionen der klassischen Casinospiele Roulette, Blackjack und Baccarat. Die in terrestrischen Casinos angebotenen Spielautomaten und Pokerpartien zählen in der Online-Variante jedoch nicht dazu. Sie werden stattdessen deutschlandweit einheitlich geregelt.
Bevor das ThürSpbkG in der Praxis umgesetzt werden kann, muss es bei der Europäischen Kommission angezeigt werden und in Bezug auf Wettbewerbsgesichtspunkte überprüft werden.
Das dafür notwendige Notifizierungsverfahren soll nun vom Landtag eingeleitet werden. Sollte es keine Einwände seitens der EU-Kommission geben, erfolgt im Landtag eine Schlussabstimmung über das Gesetz, das anschließend in Kraft treten kann.
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