Donnerstag, 21. November 2024

Ibiza-Ausschuss: Könnte ehemaliger Casinos Austria-Vorstand polizeilich vorgeführt werden?

Skyline von Wien

Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) will den ehemaligen Casinos Austria-Vorstand Dietmar Hoscher notfalls polizeilich vor den „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ vorführen lassen. Wie die österreichische Tageszeitung Kurier am Mittwoch berichtet hat, habe sich Hoscher bislang aus gesundheitlichen Gründen für die Aussage vor dem Ausschuss entschuldigen lassen.

Die ÖVP sei darüber verärgert, weil Hoscher im selben Zeitraum anderen Aufgaben nachgekommen sei. Laut Kurier sei der ehemalige SPÖ-Nationalrats- und Bundesratsabgeordnete trotz angeblicher Krankheit „fit genug“ gewesen, das Kuratorium des österreichischen Fußballvereins Rapid Wien zu leiten.

Im Rahmen des Ibiza-Ausschusses werden vermeintliche Absprachen zwischen österreichischen Führungspolitikern, Vorständen der teilstaatlichen Casinos Austria und dem Glücksspielunternehmen Novomatic untersucht. Korruptionsermittler gehen dem Verdacht illegaler Absprachen über die Vergabe von Casino-Lizenzen sowie einem „Postenschacher“ zwischen den Beteiligten nach.

Hat Hoscher etwas zu verbergen?

Dass der ehemalige Glücksspielmanager Hoscher sein Fernbleiben vom Ausschuss ausgerechnet mit § 34 der Verfahrensordnung rechtfertigt, scheint bei der ÖVP auf besondere Ablehnung zu stoßen. Der Regelung nach könnten Personen die Aussage verweigern, „die wegen einer psychischen Krankheit, wegen einer geistigen Behinderung oder einem anderen Grund unfähig sind, die Wahrheit anzugeben“.

Für den ÖVP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Gerstl sei dies im Fall von Hoscher fraglich. Im Ibiza-Ausschuss habe dieser das Verhalten Hoschers empört kommentiert:

„Dietmar Hoscher hat sich nach § 34 Verfahrensordnung der Befragung im U-Ausschuss entzogen. Kurze Zeit später leitet er aber eine Sitzung bei Rapid Wien und fährt völlig normal mit dem Auto (…). Ein derart ignorantes Verhalten dem Parlament gegenüber habe ich noch nicht gesehen und diese Kaltschnäuzigkeit werden wir auch nicht akzeptieren“.

Um Hoscher doch noch vor dem Untersuchungsausschuss zu hören, wolle die ÖVP „jedes Rechtsmittel ergreifen“, so Gerstl weiter. Notfalls wolle man den 58-Jährigen auch „mit Polizeigewalt vorführen lassen“.

Sollte sich Hoscher ohne triftigen Grund der Aussage entziehen, könnten dem Ex-Casino-Funktionär empfindliche Geldstrafen drohen. Nach Angaben des Kurier kämen sowohl eine Beugestrafe als auch Geldstrafen zwischen 500 und 5.000 Euro in Betracht. Bei wiederholter Weigerung drohten sogar Strafen zwischen 2.000 und 10.000 Euro.