Donnerstag, 21. November 2024

Verfassungs­gerichtshof Öster­reich: Rück­forderung von Online-Poker-Verlusten möglich

Verfassungsgerichtshof Österreich Gerichtssaal Richter Das Gericht erleichtert die Rückforderung von Online-Poker-Verlusten (Bild: vfgh.gv.at)

In Österreich könnten auf viele Anbieter von Online-Glücksspiel schwere Zeiten zukommen. Einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGh) zufolge haben Spieler das Recht, auch ihre im Online-Poker erlittenen Verluste zurückzufordern. Dies teilte die Anwaltskanzlei Gottgeisl & Leinsmer am Sonntag in einer Presseaussendung mit.

Auslöser des Urteils sei der Versuch eines namentlich nicht genannten Klägers gewesen, die im österreichischen Glücksspielgesetz verankerte Einordnung von Poker als Glücksspiel zu kippen.

Die Kanzlei erklärt dazu:

Kürzlich wurde versucht, die Zuordnung des Pokerspiels zum Glücksspiel als verfassungswidrig zu bekämpfen. Weiters wurde behauptet, dass die zahlenmäßigen Beschränkungen der Glücksspielkonzessionen mit dem Unionsrecht unvereinbar wären.

Dem hätten die Verfassungsrichter widersprochen. Poker sei als Glücksspiel einzustufen. Damit liege auch das Recht zur Übertragung von Lizenzen für Online-Poker beim Bund.

Fast alle Anbieter illegal

Die Anwälte folgern daraus, „alle bekannten Online-Poker-Angebote wie PokerStars, PartyPoker, 888 Poker, Bwin, Unibet Poker sind in Österreich somit illegal“. Eine Ausnahme bildet der Online-Betreiber win2day, der über eine entsprechende Konzession in Österreich verfügt.

In Österreich hat lediglich die win2day Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. die Lizenz für das Online-Glücksspiel. Das 1998 als eine der weltweit ersten Online-Glücksspiel-Plattformen gegründete Unternehmen gehört zu je 50 % den Österreichischen Lotterien und der Casinos Austria AG. Neben neben Lotterien und Sportwetten bietet win2day Dutzende virtuelle Casinospiele sowie Poker und Bingo an.

Für die betroffenen Glücksspiel-Anbieter könnte das Urteil gravierende Folgen haben. Die Kanzlei geht davon aus, dass Spieler ihre beim Online-Poker erlittenen Verluste über einen Zeitraum von 30 Jahren zurückfordern können.

Drohen Tausende weitere Klagen?

Das Urteil dürfte Anwälte, die Spieler bei Klagen gegen die Online-Casinos unterstützen, zusätzlichen Auftrieb geben. Allein die Kanzlei Gottgeisl & Leinsmer hat eigenen Angaben zufolge über 10.000 Verfahren gegen Online-Anbieter angestrengt. Durch die nun vom Verfassungsgericht unterstrichene Anerkennung von Poker als Glücksspiel könnten sich weitere Kläger ermutigt fühlen, gegen die Online-Plattformen juristisch vorzugehen.

Poker: Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel?
Ob in Deutschland ein ähnliches Urteil fallen würde, ist fraglich. Hierzulande herrscht häufig die Ansicht vor, dass es sich bei Poker um ein Geschicklichkeitsspiel und nicht um Glücksspiel handelt. Durch die Medien ging der Fall des zweimaligen WSOP-Bracelet-Gewinners Eduard „Eddy“ Scharf. Diesem und anderen Pros drohen hohe Steuernachzahlungen auf Poker-Gewinne, weil Finanzämter und Gerichte die Gewinne als normal zu versteuernde Einkünfte ansehen. Würde Poker als Glücksspiel eingestuft, wären die so erzielten Einnahmen in Deutschland steuerfrei.

Die rigide Behandlung des Online-Glücksspiels hat bereits bei zahlreichen Anbietern negative Folgen aufgezeigt. So erklärte der in Malta lizenzierte Glücksspielanbieter bet-at-home im vergangenen Oktober seinen Rückzug vom österreichischen Glücksspiel-Markt. Als Grund dafür nannte das Unternehmen die millionenschweren Rückforderungen von Kunden für ihre auf der Seite des Anbieters erlittenen Verluste.

Mit der Entscheidung liegen die Verfassungsrichter auf einer Linie mit den Urteilen anderer hoher Gerichte in Österreich. Auch von diesen war bestätigt worden, dass die Glücksspiel-Anbieter ihren Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen müssen, wenn sie nicht über eine entsprechende Glücksspiel-Lizenz verfügen.