Österreich: Glücksspielbranche legt bei der EU-Kommission Beschwerde ein
Die Glücksspiel-Beschwerde ging an den Europäischen Gerichtshof (Bild: Gerichtshof der Europäischen Union/G. Fessy)Das in Österreich geltende Glücksspielmonopol wird von den anderen Marktteilnehmern seit langem heftig kritisiert. Nun hat die Interessenvertretung „Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel“ (OVWG) Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Darin fordert sie eine Überprüfung des Glücksspiellizenzsystems in der Alpenrepublik.
Kritik: Fehlender Rechtsschutz
Ausgangspunkt der Beschwerde sei, dass den Online-Glücksspielanbietern der ihnen aufgrund gültiger EU-Lizenzen zustehende Rechtsschutz sowie die in der EU geltende Anbieterfreiheit verwehrt bleibe. Dies sei laut OVWG eine fortwährende Verletzung der Dienstleistungsfreiheit durch die Republik Österreich.
In Österreich unterliegen Glücksspiele wie Roulette und Poker, aber auch Lotterien und Online-Casinos dem Glücksspielmonopol des Bundes. Dieser vergab die exklusive Online-Lizenz an den Anbieter win2day, ein Tochterunternehmen von Casinos Austria und den Österreichischen Lotterien.
Um Rechtssicherheit zu erlangen, habe die Interessenvertretung am 10. Januar beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Beschwerde eingelegt, teilte sie am Mittwoch mit. Ziel der Beschwerde sei, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich einzuleiten.
Untätigkeit der Gerichte?
Ein wichtiger Grund für das Vorgehen sei das Verhalten der nationalen Gerichte, die eine eigenständige Prüfung des Unionsrechts konsequent unterließen. Auf diese Weise werde den Anbietern das Recht auf ein faires Verfahren verweigert, so die OVWG.
Dies betreffe insbesondere Rückforderungsverfahren für Online-Casino-Verluste, mit denen die Online-Anbieter konfrontiert seien. Dort werde vonseiten der Gerichte argumentiert, dass die Glücksspielverträge mit den Kunden keine Gültigkeit hätten, was eine Rückzahlung der Spielerverluste nach sich ziehe.
Die Argumentation widerspreche der im Europarecht geregelten Dienstleistungsfreiheit. Diese müsse für alle in der EU-lizenzierten Anbieter in Österreich gelten.
In einem Statement äußerte OVWG-Generalsekretär Thomas Forstner sein Missfallen:
Die Beschwerdeführer dürften sich gute Chancen auf einen Erfolg ausrechnen. So hat der EuGH das österreichische Glücksspielmonopol in einer Entscheidung zum terrestrischen Glücksspiel in der Vergangenheit bereits für europarechtswidrig befunden.
Auch damals lautete die Begründung, dass darin eine Verletzung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vorliege. Trotzdem ist noch nicht sicher, ob sich der EuGH dem Antrag des OVWG annimmt und wann es zu einem Urteil kommen könnte. Bis dahin bleibt den meisten Glücksspielunternehmen der Zutritt zum lukrativen österreichischen Markt verwehrt.