NRW: Landtag stimmt neuem Glücksspielstaatsvertrag zu
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat dem Glücksspielstaatsvertrag heute in zweiter Lesung zugestimmt. Die Politiker aus NRW setzten mit ihrem Votum einen Schlussstrich unter den monatelangen Abstimmungsprozess der Länderparlamente zum neuen Glücksspielgesetz.
Vor der Abstimmung kamen noch einmal Redner der Landtagsfraktionen zu Wort. Für die Regierungskoalition betonte Dr. Marcus Optendrenk (CDU) die Bedeutung einer gesetzlichen Reglung für das Online-Glücksspiel:
Die terrestrischen Angebote werden sich immer mehr ins Internet verlagern. Gerade dann, wenn wir wegschauen.
Deshalb sei die Kontrolle bestehender Online-Glücksspiele wichtig. Die Schaffung legaler Angebote diene zugleich der Bekämpfung illegaler „Machenschaften“ wie Geldwäsche. Somit sei der Staatsvertrag als „wichtiger und großer Schritt in die Zukunft“ notwendig.
Für die FDP erklärte Angela Freimuth ihre Unterstützung für Ziele wie Jugend- und Spielerschutz, Bekämpfung des illegalen Online-Spiels und Kanalisierung. Der bisherige Staatsvertrag entspreche „nicht mehr der Realität“. Der neue Vertrag schaffe ein Angebot, das sich an Qualitätskriterien orientiere.
Kritik und Zustimmung von der Opposition
Wie schon in der ersten Lesung sparten Vertreter der oppositionellen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD nicht mit Kritik. Sie störten sich insbesondere an den mangelhaften Schutzmaßnahmen für Spieler. So sei das Verlustlimit von monatlich 1.000 Euro viel zu hoch angesetzt.
Elisabeth Müller-Witt (SPD) erklärte dazu:
Damit ist die Gefahr der Verschuldung von Spieler*innen (…) mehr denn je gegeben.
Arndt Klocke (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die ablehnende Haltung seiner Partei ebenfalls an dem nicht ausreichend gestalteten Spielerschutz. Generell sei ein neues Vertragswerk sinnvoll, doch die mangelhaften Schutzmaßnahmen steigerten die Risiken für Spieler und damit die Suchtgefahr.
Andreas Keith (AfD) warnte, dass die gegenwärtige Situation der Spielsucht Tür und Tor öffne, während der Jugend- und Spielerschutz „auf der Strecke“ bleibe. Der neue Staatsvertrag sei alles andere als perfekt, aber er sei ein Anfang. Deshalb werde seine Partei dem Vertrag „mit Bauchschmerzen“ zustimmen.
Ablehnung nur durch SPD
Trotz der zuvor geäußerten Vorbehalte wurde der Glücksspielstaatsvertrag in der anschließenden Abstimmung mit den Stimmen der regierenden Fraktionen von CDU und FDP sowie der AfD angenommen. Während sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten, stimmten die Abgeordneten der SPD gegen das Gesetz.
Mit NRW haben nun sämtliche 16 Bundesländer den Staatsvertrag angenommen. Das Okay aus Düsseldorf war für dessen Umsetzung nicht mehr entscheidend. Grund dafür ist, dass nur 13 der 16 Länder zustimmen mussten, um das Vertragswerk auf den Weg zu bringen.
Erst vor einer Woche hat der Glücksspielstaatsvertrag die letzte große Hürde vor seiner Umsetzung genommen. Am 21. April stimmte auch der Landtag von Sachsen-Anhalt dem Regulierungsvorhaben zu. Die Stimme des Bundeslandes war entscheidend, da die Glücksspielaufsicht in Sachsen-Anhalt eingerichtet werden soll.
Das eindeutige Votum aus den Landtagen der Republik zeigt, dass die Parlamentarier trotz aller Vorbehalte mehrheitlich den Bedarf nach einer neuen Glücksspielregelung erkannt haben. Damit dürfte dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2021 nichts mehr im Wege stehen.