Montag, 25. November 2024

NRW-Landtag gibt grünes Licht für Privatisierung der Spielbanken

Landtag Nordrhein-Westfalen

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag das neue Spielbankgesetz NRW verabschiedet und damit grünes Licht für die Privatisierung der vier Spielbanken des Bundeslandes gegeben. Der Glücksspielkonzern Gauselmann soll bereits Interesse am Kauf angemeldet haben.

Konzession für Betrieb von sechs Casinos geplant

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP hat der nordrhein-westfälische Landtag trotz aller Kritik den Weg für die Privatisierung der Spielbanken freigemacht. Diese war von der Landesregierung bereits am 8. Mai 2018 beschlossen worden.

An der geplanten Privatisierung der Spielbanken war viel Kritik geübt worden. Allein im Jahr 2018 hatte die nordrhein-westfälische Westspiel-Gruppe als Monopolist mit ihren Spielbanken 107,7 Mio. Euro brutto erzielt und Abgaben von mehr als 50,4 Mio. Euro an die öffentliche Hand abgeführt. Durch die Privatisierung, so argumentieren Gegner, würden dem Land dagegen Mehrkosten entstehen, die sich aus einem höheren bürokratischen Aufwand ergäben.

Die vier Spielbanken in Bad Oeynhausen, Duisburg, Aachen und Dortmund können nun im Paket verkauft werden. Der Investor erhält zudem die Möglichkeit, an weiteren zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen Spielbanken zu eröffnen. Vorgesehen ist die Vergabe der Konzession für insgesamt sechs Casinos an einen Glücksspielbetreiber im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung.

Der Automatenhersteller Gauselmann, der seinen Sitz im nordrhein-westfälischen Espelkamp hat, soll nach Informationen des WDR bereits Interesse am Kauf angemeldet haben. Ob es tatsächlich zum Kauf kommt, hänge nach Aussage des Gauselmann-Sprechers Mario Hoffmeister von den Abgaben, den Personalkosten und dem Kaufpreis ab.

Kritik vonseiten der Opposition

Die beschlossene Privatisierung wurde im Landtag scharf von der Opposition aus SPD, Grünen und AfD kritisiert, die dagegen stimmte. Die SPD forderte die Landesregierung in ihrem Entschließungsantrag vom 26.05.2020 auf:

„Ihre Verantwortung für den Spielerschutz wahrzunehmen und alles zu unterlassen, wodurch dieser reduziert werden könnte.“

Nach Ansicht der Opposition drohe durch die Privatisierung eine Verschlechterung des Spielerschutzes. Ein privater Betreiber verfolge, so führte die SPD aus, „kommerzielle Interessen“ und die Bekämpfung der Spielsucht laufe „dem Geschäftsziel zuwider“. Zudem bedeute der Verkauf eine „hohe Unsicherheit“ für die Beschäftigten.

Zudem kritisierte die Opposition den Zeitpunkt der Verabschiedung. Experten hätten dazu geraten, mit dem Beschluss zu warten, bis der neu ausgehandelte Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trete, der sich auf den gesamten Glücksspielmarkt in Deutschland auswirken werde.