NRW Schlusslicht bei Zuschüssen für Glücksspiel-Suchthilfe
Beim Thema Spielerschutz-Unterstützung scheint Nordrhein-Westfalen im Bundesvergleich schlecht dazustehen. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Landtag von NRW antwortete das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dass im laufenden Haushaltsjahr für den Bereich 1,25 Mio. Euro eingeplant seien.
Den präsentierten Zahlen zufolge sind je Bürger 7 Cent für die Bekämpfung der Spielsucht eingeplant. Damit liegt das Bundesland im nationalen Ländervergleich an letzter Stelle.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Mehrdad Mostofizadeh, der die Kleine Anfrage am 9. Juli eingereicht hatte, kritisierte den niedrigen Betrag umgehend. Gegenüber der Rheinischen Post erklärte er:
Bei dieser Landesregierung spielt die Bekämpfung der Glücksspielsucht offenbar eine absolut untergeordnete Rolle. (…) Sie betrachtet sich ihren eigenen Angaben zufolge schlichtweg nicht zuständig für die Erarbeitung von entsprechenden Konzepten und schiebt die Verantwortung auf die Kommunen ab.
Angesichts der niedrigen Ausgaben bezeichnete der Politiker es als „beschämend“, dass das Land im Vergleich die mit Abstand niedrigsten Zuschüsse für Hilfsangebote leiste.
Vor einigen Jahren noch habe das Bundesland in diesem Bereich an der Spitze gelegen. Nun trage es trotz sprudelnder Einnahmen aus den Abgaben der Glücksspielanbieter die „rote Laterne“.
Mehr als dreimal höhere Pro-Kopf-Ausgaben in anderen Ländern
Bei den Ausgaben je Einwohner läge NRW weit hinter Nachbarland Rheinland-Pfalz, wo 26 Cent investiert würden. Ähnlich hoch seien die Zuschüsse mit 25 Cent in den Stadtstaaten Berlin und Bremen.
Selbst große Bundesländer wie Bayern (17 Cent) und Baden-Württemberg (16 Cent) ließen sich den Spielerschutz sehr viel mehr kosten als das von CDU-Kanzlerkandidat Laschet regierte NRW. Lediglich Schleswig-Holstein (10 Cent) und Mecklenburg-Vorpommern (9 Cent) planten vergleichbar niedrige Beträge wie NRW ein.
Im Vergleich zu den Vorjahren fällt der Zuschuss zur Bekämpfung der Spielsucht ebenfalls niedrig aus. 2019 lag dieser noch bei über 1,43 Mio. Euro und damit rund 12 % über dem aktuellen Betrag. Bereits 2010 wurden 1,45 Mio. Euro für den Spielerschutz bereitgestellt.
Auf eine weitere Kleine Anfrage der Grünen in Bezug auf die Wirksamkeit der Sozialkonzepte von Glücksspielanbietern zeigte sich das Ministerium unwissend. Diese werde von der Landesregierung nicht systematisch erfasst. Die Aufsicht über Sozialkonzepte von Spielhallen und Wettbüros liege bei den Kommunen, bzw. den Bezirksregierungen.
Auch gebe es keine zentrale Stelle, an die sich Spielsüchtige bei Verstößen durch die Anbieter wenden könnten. Zumindest in diesem Bereich jedoch könnte die neu gegründete Glücksspielaufsicht in Halle (Sachsen-Anhalt) Betroffenen künftig helfen. Allerdings ist derzeit noch nicht abzusehen, ab wann diese vollständig einsatzbereit sein wird.