Montag, 25. November 2024

Niedersachsen: Landtag verabschiedet Neufassung des Glücksspiel­gesetzes

Landtag Niedersachsen in Hannover von außen

Der Niedersächsische Landtag hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am Dienstag die seit 2019 geplante Neufassung des Glücksspielgesetzes verabschiedet. Für Spielhallen in Niedersachsen gelten damit ab sofort neue Regelungen in Bezug auf Mindestabstände, soziale Verantwortung und Spielerschutz.

Für die Betreiber der Spielhallen dürften einige der Änderungen eine gute Nachricht sein. So sah das seit dem 16. Dezember 2014 geltende Niedersächsische Glücksspielgesetz (NGlüSpG) beispielsweise einen Mindestabstand von 100 Metern zwischen Spielhallen vor.

Nur in Ausnahmefällen durften Gemeinden diesen auf 50 Meter reduzieren. Kam es aufgrund eines zu geringen Abstandes zum Konflikt, entschied das Los darüber, welche der Spielhallen den Betrieb fortführen durfte und welche zur Schließung gezwungen wurde.

Da dies in der Vergangenheit oft zu Klagen und Gerichtsstreiten geführt hatte, soll auf das Losverfahren gänzlich verzichtet werden. Einige bereits per Los entschiedene Konzessionsvergaben sollen des Weiteren revidiert werden.

Das Niedersächsische Glücksspielgesetz basiert weitgehend auf dem 2012 in Kraft getretenen Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV). Den deutschen Bundesländern wird jedoch ein gewisser Freiraum zur Regelung des landbasierten Glücksspielsektors gewährt.

Das betrifft insbesondere Spielhallen und andere Orte, an denen Spielautomaten aufgestellt sind. So gilt in Nordrhein-Westfalen beispielsweise ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie. In Bayerin sind es 250 Meter, in Berlin 500 Meter.

Ab sofort jedoch soll es einen anderen Maßstab zur Bemessung von Abständen geben. Wie der Nachrichtensender NTV berichtet, seien fortan die Abstände zu Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, in denen Minderjährige oder gefährdete Personen verkehren, sowie zu Gaststätten mit Spielautomaten ausschlaggebend.

Letztere könnten ihre Chancen auf eine Glücksspielkonzession erhöhen, indem Rauchverbote strikt eingehalten und Geldspielgeräte nicht direkt nebeneinander platziert würden.

Obligatorische Sperrdatei für Problemspieler

Eine weitere vom Landtag verabschiedete Neuerung ist das Führen einer landesweiten Sperrdatei für Problemspieler und Spielsüchtige. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, seien alle Spielhallenbetreiber ab sofort dazu aufgefordert, bei jedem Gast zu prüfen, ob dieser vom Glücksspiel ausgeschlossen sei.

Die Sperrdatei soll sowohl Selbstausschlüsse als auch Fremdsperren, die in der Regel bei Überschuldung oder attestierter Spielsucht durch die Behörden veranlasst werden, beinhalten.

Ein derartiges Sperrsystem war seitens der niedersächsischen Regierung schon lange im Gespräch. Im Oktober erklärte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann:

Ein bundesweites und Spielarten übergreifendes Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da Spielhallen zurzeit noch nicht in das bundesweite Sperrsystem nach dem Glücksspielstaatsvertrag einbezogen sind, wollen wir mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal setzen.

Zunächst jedoch dürfte die größte Sorge der Spielhallenbetreiber sich um den Zeitpunkt der Wiedereröffnung drehen. Anders als in einigen anderen deutschen Bundesländern könnte dieser noch einige Wochen auf sich warten lassen.