Niedersachsen stoppt Maskenpflicht an Spielautomaten
In Niedersachsen können Besucher von Spielhallen buchstäblich aufatmen. Ab sofort entfällt in dem Bundesland an Spielautomaten die Maskenpflicht.
Neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen
Am vergangenen Freitag hat die Regierung von Niedersachsen Lockerungen der Covid-19-bedingten Einschränkungen beschlossen. Dazu zählen auch Erleichterungen für Spielhallen.
Allerdings gilt der Wegfall der Maskenpflicht ausschließlich während des Spielens an den Automaten. So müssen Betreiber weiterhin darauf achten, dass ihre Gäste mit Ausnahme des Aufenthalts an den Geräten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Zudem muss gewährleistet werden, dass die bestehenden Abstands- und Hygienerichtlinien umfassend eingehalten werden.
Dazu heißt es in der Verordnung:
Für alle Lockerungen gilt, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen, die nicht einem oder einem weiteren Hausstand angehören, weiterhin eingehalten werden muss. Auch müssen die Verantwortlichen Hygienemaßnahmen treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Prof. Florian Heinze (Foto), Justiziar des Automatenverbands Niedersachsen, erklärte gegenüber dem Branchenmagazin Games & Business, dass Kunden beispielsweise beim Betreten der Spielhallen somit weiter eine Maske zu tragen hätten.
Weitere Erleichterungen für Betreiber und Gäste
Aufgrund der gelockerten Maskenpflicht könnten Betreiber nun jedoch das Rauchen an den Spielautomaten genehmigen. Zudem dürften sie ihren Gästen ein Begrüßungsgetränk am Platz anbieten.
Die Lockerung bei der Maskenpflicht ist nicht die einzige neue Regelung für Spielhallen in Niedersachsen. So verabschiedete der Landtag vor wenigen Wochen eine Neufassung des Glücksspielgesetzes. Dieses regelt unter anderem die Einführung einer Sperrdatei für Problemspieler in Spielhallen. Betreiber müssen nun bei jedem Gast zu prüfen, ob sich dieser auf dieser Liste befindet und damit vom Glücksspiel ausgeschlossen ist.
Bei Einhaltung der Hygienemaßnahmen sei auch der Verzehr von Speisen und Getränken an den Spielautomaten grundsätzlich erlaubt, so Prof. Heinze. In diesem Fall erhielte die Spielhalle jedoch „den Charakter einer gastronomischen Einrichtung“, was dazu führe, dass das Rauchen unterbleiben müsse.
Der Justiziar betonte weiterhin, dass den in den Spielhallen Beschäftigten das Tragen einer Maske ab sofort vorgeschrieben sei. Diese Pflicht sei in der bisherigen Richtlinie nicht eindeutig definiert gewesen.
Es bleibt abzuwarten, ob andere Bundesländer dem Beispiel Niedersachsens folgen und die Maskenpflicht in Spielhallen in nächster Zeit ebenfalls lockern werden.