Donnerstag, 21. November 2024

Gewinnspiele in der Glücksspiel-Werbung: Niederländische Aufsicht warnt Anbieter

Stoppschild vorm Meer Die KSA richtet eine deutliche Warnung an Glücksspiel-Betreiber (Quelle: facebook.com/kansspelautoriteit)

Die niederländische Glücksspiel-Aufsicht Kansspelautoriteit (KSA) warnt Glücksspiel-Betreiber davor, die Grenzen der geltenden Werbevorschriften über Gebühr auszureizen. In einer aktuellen Mitteilung stellt die Behörde fest, dass Anbieter vermehrt auf Gewinnspiele setzten, um auf ihre Angebote aufmerksam zu machen.

Zwar sei dies generell nicht genehmigungspflichtig, unterliege jedoch strengen Regeln. Deshalb rufe man den Online-Glücksspiel-Betreibern nun mit Nachdruck die Vorgaben des Verhaltenskodex‘ für Glücksspiele zu Werbezwecken in Erinnerung.

Strengere Regeln für Glücksspiel-Betreiber

Wie die KSA in einer gestern veröffentlichten Nachricht [Seite auf Niederländisch] schreibt, nutzten Glücksspiel-Betreiber in den Niederlanden vermehrt die Möglichkeit, durch werbliche Glücksspiele auf sich aufmerksam zu machen.

Ohne sich an konkrete Unternehmen zu wenden, weist die KSA darauf hin, dass Glücksspiel-Betreiber auch beim Einsatz dieser nicht erlaubnispflichtigen werblichen Glücksspiele den Regeln des Glücksspiel-Gesetzes unterliegen.

Am 30. Juni trat in den Niederlanden eine Regelung in Kraft, die Glücksspiel-Anbietern das Bewerben ihrer Angebote mit Personen mit Vorbildfunktion untersagt. Hierzu gehören laut KSA beispielsweise aktive und ehemalige Sportler, Influencer und Models. Bei Verstoß gegen das Verbot, so die Behörde in einer Veröffentlichung, würden umgehende Maßnahmen eingeleitet.

Dieses setze der Branche einen engeren Rahmen als anderen. So sei zu beachten, dass sich die Werbung beispielsweise nicht an Minderjährige, junge Erwachsene und andere vulnerable Gruppen richten dürfe.

Ziel der Vorgaben, so die KSA, sei der Schutz der Verbraucher vor den Risiken des Glücksspiels, wie beispielsweise der Entwicklung einer Suchterkrankung.

Behörde behält Gewinnspiele im Auge

Ein Ausreizen der Vorgaben seitens der Betreiber werde man nicht tolerieren, so die Glücksspiel-Aufsicht in ihrem Schreiben:

Die KSA wird die Glücksspiel-Werbung der Glücksspiel-Anbieter in der kommenden Zeit genau beobachten. Wenn Verstöße festgestellt werden, riskieren sie die Einleitung von Durchsetzungsmaßnahmen.

Laut der Behörde handele es sich bei „Glücksspielen zu Werbezwecken“ beispielsweise um Social-Media-Kampagnen, in denen bei Interaktionen der User Gewinne lockten. Abseits des digitalen Raums finde man werbliche Glücksspiele beispielsweise, wenn Gewinncodes in Verschlüssen von Getränkeflaschen versteckt seien.

Derartige Gewinnspiele sind in den Niederlanden grundsätzlich durch den „Verhaltenskodex für Glücksspiele zu Werbezwecken“ geregelt.

Dieser sieht unter anderem vor, dass Unternehmen die Preisausschreiben nur einmal jährlich pro „Produkt, Dienstleistung oder Organisation“ anbieten dürfen. Das Angebot müsse zeitlich begrenzt und auf maximal 20 Ziehungen beschränkt sein. Weiterhin dürfe der Gesamtwert der Preise pro Gewinnspiel nicht über 100.000 EUR liegen.