Donnerstag, 21. November 2024

Neues Jugend­schutzgesetz soll Schutz vor glücksspiel­ähnlichen Elementen bieten

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Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die Reform des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Dieses könnte schon ab dem 1. Mai ein Mindestalter von 18 Jahren für Spiele mit glücksspielähnlichen Elementen einführen.

Das von Bundesjugendministerin Franziska Giffey ausgearbeitete Gesetz soll künftig für einen modernen Jugendmedienschutz sorgen. Wie Giffey in einem Video erklärt, solle das Gesetz mehr Schutz für junge Menschen, Orientierung für Eltern und Fachkräfte und eine bessere Rechtsdurchsetzung gegenüber den Anbietern schaffen.

Neue Symbole für glücksspielähnliche Elemente

Für Kinder und Jugendliche sei es laut Meldungen des Familienministeriums selbstverständlich, digitale Medien zu nutzen. Gemeinsam online zu spielen oder Videos zu schauen, sei fester Bestandteil des Alltags von Kindern. Dabei seien diese jedoch häufig auch auf Plattformen aktiv, die nicht für ihre Altersgruppe geeignet seien.

Um hier einen höheren Schutz zu gewährleisten, sei unter anderem vorgesehen, etwaige Kostenfallen oder unbeschränkte Kontaktfunktionen in Online-Videospielen transparent zu machen.

In-Game-Käufe in Spielen geraten hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes immer wieder in die Schlagzeilen. Besonders kritisch werden dabei Lootboxen betrachtet. Diese werden als glücksspielähnlich eingestuft, weil bei Erwerb nicht vorhersehbar ist, welche Elemente sie enthalten und welchen Wert diese für den weiteren Spielverlauf haben könnten.

Bislang sah das Jugendschutzgesetz Kennzeichnungen in Form von Altersfreigaben für Spiele und Filme vor. Nun heißt es im reformierten Jugendschutzgesetz, die zuständige Behörde könne

… über die Altersstufen […] hinaus Filme und Spielprogramme mit Symbolen und weiteren Mitteln kennzeichnen, mit denen die wesentlichen Gründe für die Altersfreigabe des Mediums und dessen potenzielle Beeinträchtigung der persönlichen Integrität angegeben werden.

Als Gründe für eine Beeinträchtigung seien dabei nun auch Phänomene wie „Kommunikationsrisiken in Online-Spielen, simuliertes Glücksspiel“ und „glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen“ gesehen.

Diese könnten künftig bei der medieninhaltlichen Bewertung berücksichtigt und dementsprechend in die Altersbewertung einbezogen werden.

Kritiker halten dagegen, dass weitere Symbole, die auf diese Kriterien hinweisen, jedoch keineswegs zu mehr Klarheit und einer besseren Orientierung von Eltern und Fachkräften führten. So hatte die Filmwirtschaft (SPIO) und der Internet-Verband Bitkom davor gewarnt, dass es vielmehr zu einer höheren Komplexität und Verunsicherung von Eltern und Kindern kommen könnte.

Derzeit funktionierende Instrumente dagegen, so die Branchenvertreter, würden mit den neuen Regelungen geschwächt.