Freitag, 22. November 2024

Neues Glücksspielgesetz: Niedersachsen will Sperrdatei und neues Auswahlverfahren für Spielhallen

bernd althusman

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Wirtschaftsminister Bernd Althusman will mehr Spielerschutz und neue Auswahlkriterien für Spielhallen (Bild: berndalthusman.de)

In Niedersachsen stehen die Zeichen auf Veränderung. Wie aus einer Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hervorgeht, soll das geltende Spielhallenrecht im Land noch dieses Jahr geändert werden.

In der Pressemeldung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums werden drei Hauptpunkte genannt, die mit dem neuen Gesetz verbessert werden sollen, und zwar die Bereiche Auswahlverfahren, Härtefallregelung sowie die Etablierung einer Sperrdatei für einen gesteigerten Spielerschutz.

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann von der CDU spricht in diesem Zusammenhang davon, „unbillige Härten [zu] vermeiden und Spielerschutz [zu] verbessern“.

Auswahlverfahren, Härtefallregelung und Spielersperren im Fokus

Das Ministerium nennt in seiner Bekanntmachung drei Kernbereiche, die einer Neuerung bedürfen:

Auswahlverfahren bei zwei Spielhallenstandorten, die nicht den gesetzlich geforderten Mindestabstand von 100 Metern Luftlinie einhalten. Der 1. deutsche Glücksspieländerungsstaatsvertrag von 2012 schreibt vor, dass im Falle von zwei entfernungstechnisch konkurrierenden Spielhallen einer der beiden Betriebe schließen muss. Einheitliche oder wasserdichte Kriterien für dieses Auswahlverfahren gibt es bis dato nicht. Mit einer Grenze von 100 Metern ist Niedersachsen das Bundesland mit den strengsten Vorgaben. In den meisten anderen Ländern gelten Mindestabstände von 500 Metern.

Härtefallregelung für Bestandsspielhallen. Hier sollen etablierte Betreiber oder solche, die beispielsweise grade erst große Investitionen getätigt oder bindende Verträge unterschrieben haben, geschützt werden.

Spielersperren bei problematischen Spielverhalten. Das Thema Spielersperren ist seit jeher ein zentraler und wichtiger Punkt in der Debatte um einen besseren Spielerschutz in Deutschland. Mithilfe der Einführung neuer, datenschutzrechtlich jedoch unbedenklicher, Sperrmöglichen und der Einrichtung einer, womöglich in Zukunft sogar bundesweiten, Sperrdatei sollen Problemspieler besser und schneller geschützt werden.

Alternative zum Losverfahren gesucht

Vor allem beim Auswahlverfahren bei konkurrierenden Spielhallen hat Niedersachsen in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt. So hatte das Bundesland bis letztes Jahr mit einem Losverfahren gearbeitet. Dies hatte für herbe Kritik von allen Seiten gesorgt, da so lediglich auf willkürlicher und nicht qualitativer Basis entschieden wurde.

Nach einem diesbezüglichen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im September 2017, das die Entscheidung per Los für unrechtmäßig erklärte, wurde das umstrittene Verfahren jedoch ausgesetzt. Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann sagte dazu:

„Wir wollen eine rechtssichere und praktikable Alternative zum bisherigen Losverfahren zur Auswahl von Spielhallen bei Standortkonkurrenzen. Deshalb setzen wir auf klar definierte, sachliche Kriterien.“

Dabei soll laut Ministerium die sogenannte „Standortkapazität“ voll ausgenutzt werden, sprich die maximale Anzahl an Spielhallen unter Einbehaltung der Mindestabstandsregelung erreicht werden.

Kaskaden-System soll für mehr Spielerschutz sorgen

Als nächste Neuerung soll in Niedersachen ein Kaskaden-System zum Einsatz kommen, um zu einer Standortentscheidung zu gelangen. Dabei werden mehrere Auswahlkriterien berücksichtigt und ebenfalls auf ihre Bedeutung für den Spielerschutz hin bewertet und eingeordnet. Relevante Aspekte sind:

Eigenverantwortliche und proaktive Kooperation der Betreiber durch beispielsweise ein Rauchverbot

Keine Aufstellung von Spielautomaten in Zweiergruppen, obwohl dies gesetzlich zugelassen ist

Abstand zu Schulen

Abstand zu Gastgewerbe mit Alkoholausschank

Im Rahmen eines gesteigerten Spielerschutzes soll zukünftig außerdem das Abheben von Bargeld in Spielhallen verboten sein. Wer gegen diese Regel verstößt, kann mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro bestraft werden.

Sperrdatei nach dem Vorbild Hessens

Wie in Hessen, wo es seit 2014 eine Sperrdatei gibt, soll auch in Niedersachsen eine zentrale Liste für Problemspieler eingerichtet werden, wenn es nach dem Wirtschaftsministerium geht.

Dann können Spieler sich selbst vor Ort sperren lassen und ihren Zugang zu den Spielstätten so bewusst einschränken. Über die Liste der gesperrten Spieler muss das Personal oder ein Computerprogramm außerdem kontrollieren, ob ein Gast zutrittsberechtigt ist.

Die Teilnahme am Sperrsystem soll für Spielhallenbetreiber verpflichtend und nicht etwa optional sein. Minister Bernd Althusman beweist mit diesem Vorstoß Pioniergeist, wie er in einem Statement betonte:

„Ein bundesweit und spielartenübergreifendes Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da der Glücksspielstaatsvertrag dies aber derzeit nicht zulässt, setze ich mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal. So kann das Niedersächsische Glücksspielgesetz Vorbildcharakter für andere Länder und die Schaffung einer bundesweiten und spielartenübergreifenden Sperrdatei beschleunigen.“

Härtefälle sollen bis 2021 geöffnet bleiben

Für die sogenannten Härtefälle sieht der Gesetzesentwurf einen Weiterbetrieb bis zum 30. Juni 2021 vor. Diese Frist greift dann, wenn ein Betreiber sich etwa gegenüber seinen Mitarbeitern oder Gläubigern verpflichtet hat. Dann können ausnahmsweise auch die sogenannten „Mehrfachkomplexe“, also zwei Spielhallen in einer Gebäudeanlage geöffnet bleiben.

Neues Glücksspielgesetz könnte noch dieses Jahr verabschiedet werden

Als federführende Behörde hat das Wirtschaftsministerium unter Minister Bernd Althusman aktuell die sogenannte Ressortbeteiligung eingeleitet. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, niedergelegt in der Geschäftsordnung, bei dem die anderen Ministerien, oder eben Ressorts, eine vorgelegten Gesetzesentwurf begutachten.

Bei diesem Beteiligungsverfahren wird die Vorlage von den anderen Ressorts eingehend geprüft. Im Anschluss können Kritik, Verbesserungsvorschläge oder Änderungswünsche eingereicht werden.

Nach dem politisch-gesetzlichen Prozedere in den Ressorts der Landesregierung wird der Gesetzesentwurf außerdem noch einmal final mit den wichtigsten Verbänden und Branchenvertretern diskutiert. Anschließend entscheidet der Landtag über den finalen Entwurf. Bei einem reibungslosen Ablauf könnte die Vorlage sogar noch dieses Jahr verabschiedet werden.