Samstag, 30. November 2024

Schulden als Motiv? Schweizer Gericht verhandelt Mord im Glücksspiel-Milieu

Dunkler Wald

Das Kreisgericht im schweizerischen St. Gallen verhandelt seit gestern den Mord an einem 41-jährigen Betreiber eines illegalen Glücksspielrings. Angeklagt ist ein Bekannter des Opfers. Der spielsüchtige Mann (37) soll Schulden bei dem angeblich für brutale Methoden bekannten Türsteher gehabt und ihn deshalb erschlagen haben.

Belastende Indizien

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den Türsteher Branislav I. vor rund dreieinhalb Jahren in seine Wohnung gelockt und dort mit einer Metallstange erschlagen zu haben. Danach habe er die Leiche in einem Waldstück mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet. Spaziergänger hatten die verkohlte Leiche des Kampfsportlers im Sommer 2017 gefunden.

Laut Anklage belaste eine Vielzahl von Indizien den 37-Jährigen. So sei dieser der letzte nachvollziehbare Telefonkontakt des Getöteten und kurz vor seinem Verschwinden mit ihm verabredet gewesen.

Weiterhin habe man Blutspuren von Branislav I. in der Wohnung des Angeklagten gefunden. Dessen DNA wiederum war an der Leiche nachgewiesen worden. Mit dem Mord habe sich der spielsüchtige Mann eines potenziell gefährlichen Gläubigers aus dem illegalen Glücksspiel-Milieu entledigen wollen.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) unterscheidet zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspielautomaten. Glücksspiele dürfen ausschließlich in lizenzierten Spielbanken angeboten werden. Der Betrieb von Unterhaltungs-Geräten, die keinen Geld- oder Warengewinn in Aussicht stellen, ist hingegen meist auch in Gastronomiebetrieben möglich.

Mörder oder Sündenbock?

Im März 2017 soll der Türsteher dem Angeklagten einen nicht näher bezifferten Kredit gewährt haben. Das Geld habe dieser ins illegale Glücksspiel im Internet und am Automaten investiert, so die Staatsanwaltschaft:

Er war daher nicht in der Lage, den Kredit zurückzuzahlen. Er wusste, dass der Geldgeber das Geld notfalls mit Gewalt einfordern würde. Nur der Tod des Geldgebers löste sein Problem.

Ironischerweise, so lokale Medien, seien Teile der Summe so ausgerechnet an Branislav I. geflossen. Dieser habe mit weiteren Komplizen illegale Spielgeräte in mehreren Kneipen in der Ostschweiz unterhalten. Auch im Bereich illegaler Sportwetten sei der Serbe aktiv gewesen.

Während Angehörige das Opfer als liebenden Familienmenschen beschrieben hätten, gingen die Ermittler davon aus, dass der aktive Kickboxer bereits zuvor Geldforderungen mit brutaler Gewalt Nachdruck verliehen habe.

Der Indizienlage zum Trotz spricht die Verteidigung von einem „Skandal“ bei der Ermittlungsarbeit. Unter anderem sei das von der Staatsanwaltschaft angenommene Motiv rein spekulativ. Es sei davon auszugehen, so der Anwalt des 37-Jährigen, dass sein Mandant vielmehr als Sündenbock für die wahren Täter im Hintergrund diene. Deshalb komme nur ein Freispruch in Frage.

Die Anklage fordert derweil eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Das Urteil könnte bereits im Verlauf des heutigen Tages fallen.