Donnerstag, 21. November 2024

Spielhallen im Fokus der Automaten­kaufleute aus Berlin und Ostdeutschland

Berlin Bundestag

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und die mit ihm verbundenen Änderungen für Spielhallen haben gestern im Fokus der Automatenkaufleute aus Berlin und Ostdeutschland gestanden. Sie hätten in ihrer Mitgliederversammlung laut Meldungen des Branchenmagazins games & business außerdem die Einführung eines bundesweiten Spielersperrsystems besprochen.

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) wird ab dem 1. Juli 2021 nicht nur das Online-Glücksspiel in Deutschland neu geregelt. Es treten auch neue Beschränkungen für Spielhallen in Kraft.

Beschränkungen für Spielhallen umstritten

Im Fokus der per Zoom durchgeführten Mitgliederversammlung der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland habe vor allem die sogenannte Öffnungsklausel gestanden.

Der Glücksspielstaatsvertrag bestimmt in § 25, dass zwischen Spielhallen ein durch die Länder zu regelnder Mindestabstand gelten muss. Außerdem schließt er die Erteilung einer Erlaubnis für Spielhallen im baulichen Verbund mit anderen Spielhallen, sogenannte „Verbundspielhallen“, aus.

Die sogenannte Öffnungsklausel im § 29 Abs. 4 sieht unter bestimmten Voraussetzungen für die Länder eine Ausnahme von diesem Verbot der Verbundspielhallen vor. Diese ist aber nur befristet, nur für Spielhallen, die vor dem 1. Januar 2020 Bestand hatten, und nur für bis zu drei Spielhallen im selben Gebäude möglich.

Berlin habe sich bereits dagegen entschieden, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen dagegen stehe eine Entscheidung hierzu noch aus.

Hendrik Meyer, Justiziar des Verbands der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland (VA), habe erklärt:

Wir sind am Ackern in allen Ländern, wie man diese Öffnungsklausel umsetzen kann.

Automatenunternehmer Bernd Werner habe in hinsichtlich der Mindestabstände zwischen den Spielhallen eine Online-Petition aus Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben. Sie macht darauf aufmerksam, dass bei Beibehaltung der Abstandsregeln die Hälfte der staatlich konzessionierten Spielhallen schließen müsse. Damit seien 600 Arbeitsplätze allein in diesem Bundesland in Gefahr.

Zur gleichen Zeit jedoch, so die Kritik, werde bundesweit das Online-Glücksspiel erlaubt. Die Forderung an den Gesetzgeber sei daher, gleiche Regeln für alle Glücksspiel-Anbieter gelten zu lassen und veraltete Abstandsregeln abzuschaffen.

Hinsichtlich des bundesweiten Sperrsystems sei Ruhe zu bewahren, habe der VA-Vorsitzende Thomas Breitkopf betont. Im Moment rate er Automatenkaufleuten, die Infrastruktur für den Anschluss zu schaffen und sich mit Produktlösungen zu beschäftigen.

Näheres zum notwendigen Anmeldeprozess werde das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt ohnehin erst Anfang Mai mitteilen. Auch zum Thema Fremdsperren warte der Verband noch zu Informationen vonseiten der Behörde.