Glücksspielbehörde Malta veröffentlicht Richtlinien für Spielautomaten
Die maltesische Glücksspielbehörde Malta Gambling Authority (MGA) hat am Mittwoch Richtlinien zu Glücksspielautomaten und Unterhaltungsspielgeräten in landbasierten Spielstätten in Malta veröffentlicht. Dort wird erläutert, welche Elemente ein Glücksspielgerät von einem Unterhaltungsautomaten unterscheiden.
Die von der Behörde veröffentlichten Leitlinien [Seite auf Englisch] ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen zu Spielgeräten. Sie sollen sowohl Betreiber als auch Behörden bei der Kategorisierung unterstützen.
Nach der Einstufung muss ein Spielgerät, egal ob es als Glücksspiel- oder Unterhaltungsgerät klassifiziert wurde, von der MGA genehmigt werden. So heißt es in den Leitlinien:
Niemand darf ein Spielgerät oder ein Spielsystem in Malta bedienen, auf den Markt bringen, vertreiben, liefern, verkaufen, leasen, überführen, aufstellen, betreiben oder auf andere Weise zur Verwendung bereitstellen, es sei denn, ein solches Spielgerät oder -system wurde von der Behörde genehmigt oder von der Genehmigung ausgenommen.
Definition Glücksspielautomat vs. Unterhaltungsgerät
Die maltesische Glücksspielbehörde definiert jedes Gerät als Unterhaltungsautomaten, bei dem ausschließlich über ein elektronisches Display gespielt wird.
Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Einsatz bezahlt und ein Preis angeboten oder ausgezahlt wird. Spiele wie Kicker oder Billard fallen daher nicht in die Kategorie Unterhaltungsgerät.
Ausschlaggebend für die Definition als Unterhaltungsgerät ist der Grad der Wahrscheinlichkeit bei der Ermittlung des Spielergebnisses. Ist der Ausgang der Spielrunde ausschließlich oder überwiegend vom Zufall bestimmt, handelt es sich nicht um eine Vergnügungsmaschine, sondern um ein Glücksspielgerät.
Auch die Verfügbarkeit des Spielgeräts fließt in die Kategorisierung ein. Wird das Spiel nicht dauerhaft, sondern nur sporadisch zur Verfügung gestellt, wird es ebenfalls nicht als Unterhaltungsgerät betrachtet.
Als Glücksspielgerät bezeichnet die MGA alle elektronischen und mechanischen Geräte und Objekte, die es dem Spieler erlauben, einen Einsatz zu platzieren und das Ergebnis einer Spielrunde zu erhalten. Jeder Spieltisch, wie z. B. ein Pokertisch oder ein Baccarat-Tisch, wird als Glücksspielgerät betrachtet.
Auch Geräte und Spiele aus der Spielwarenhandlung, die Glücksspielgeräte imitieren, gelten als Glücksspielautomaten. Darüber hinaus wird jedes normale Alltagsobjekt, das es einem Spieler ermöglicht, eine Wette abzuschließen, als Spielgerät angesehen.
Neben den Charakteristika der Spielgeräte definiert die Behörde auch die Räumlichkeiten für Glücksspiele. So sind alle öffentlich zugänglichen Räume, die von Spielern zur Teilnahme an Spieldiensten genutzt werden, als Spielräume zu bezeichnen.
Wenn beispielsweise ein Glücksspielgerät sich in einem Raum befindet, der zu diesem Zeitpunkt für die Öffentlichkeit zugänglich war, gilt ein solcher Raum als Spielraum. Das bedeutet, es spielt keine Rolle, ob Personen anwesend sind oder das Spielangebot genutzt wurde.