Montag, 25. November 2024

Bremen: Behörden gehen gegen Wettbüros vor

Bremer Stadtmusikanten

Nachdem zum Jahresanfang in Bremen eine Änderung des Glücksspielgesetzes in Kraft getreten ist, die die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in der Hansestadt erlaubt hat, haben die Behörden nun eine erste Zwischenbilanz zur Regeltreue der Wettannahmestellen gezogen.

Wie der Weser Kurier heute berichtet hat, hätten die Ordnungsbehörden in fast jedem kontrollierten Wettbüro Beanstandungen festgestellt.

Sportwettenlizenzen wurde in Bremen und Bremerhaven bis zum 1. Januar 2020 nicht vergeben. Wettbüros eröffneten aber dennoch in den Stadtgemeinden. Möglich war dies über eine Anmeldung bei den Gewerbeämtern. War diese erfolgt, duldeten die Glücksspielbehörden die Geschäfte. Seit dem Jahreswechsel können die Anbieter legale Konzessionen erwerben. Für die Erteilung einer Erlaubnis erheben die Behörden eine Gebühr in Höhe von 1.490 Euro pro Jahr.

Intensive Kontrollen von Wettbüros

Zu den umfangreichen Regeln, die von den Wettbürobetreibern eingehalten werden müssen, gehören unter anderem Vorschriften zum Mindestabstand zwischen Spielhallen (250 Meter) sowie ein Mindestabstand zu Schulen. Überdies gelten Richtlinien zur Geldwäscheprävention und dem Jugend- und Spielerschutz.

Laut Informationen des Weser Kurier seien diese nicht von allen Anbietern beachtet worden. Bei Kontrollen von Wettannahmestellen in den Stadtteilen Gröpelingen, Walle, Hemelingen, Hastedt und anderen Ortsteilen sei einer Vielzahl von Betreibern mitgeteilt worden, „dass sie gegen eine oder mehrere Auflagen“ verstießen. Die Ordnungsämter hätten Verwarnungen gegen die Betroffenen ausgesprochen.

In einem Fall hätten schwere Regelverstöße auch zur sofortigen Schließung eines Wettbüros geführt, so Hilke Hülsmann, Glücksspielreferentin der Bremer Innenbehörde, gegenüber der Zeitung:

„Wir haben rund 35 Stellen kontrolliert und an die allermeisten unsere sogenannten Gelben Karten verteilt. Einen Laden haben wir geschlossen (…) das war ein krasses Beispiel. Da gab es null Jugend-, Spieler- oder Geldwäscheschutz, kein Sozialkonzept.“

Weitere Verstöße hätten das Angebot von Speisen und Getränken betroffen. Laut dem Bremer Glücksspielgesetz ist dieser Service in Wettannahmestellen untersagt. Das Verbot soll verhindern, dass sich Spieler länger in den Einrichtungen aufhalten.

Für die Betreiber kann eine Missachtung der Vorschriften teuer werden. Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro seien möglich. In der Praxis beliefen sich die Strafen bislang jedoch auf 300 bis 500 Euro pro Verstoß, so Hülsmann.