Donnerstag, 21. November 2024

Lottoland kündigt rechtliche Schritte gegen Verfahren der Glücks­spiel­behörde an

Lottoschein Justiz Hammer Die Glücksspielbehörde will das Lottoland-Angebot juristisch verhindern (Bilder: Pixabay)

Am vergangenen Freitag leitete die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ein Verwaltungsverfahren gegen den Glücksspielanbieter Lottoland ein. Als Antwort darauf kündigte Lottoland an, sich rechtlich gegen den von der Behörde angestrebten Ausschluss vom deutschen Markt wehren zu wollen.

Ziel eines erfolgreich abgeschlossenen Verfahrens der Glücksspielbehörde gegen Lottoland sei, den Anbieter mithilfe von Internetsperren und blockierten Finanztransaktionswegen zur Aufgabe zu zwingen. Dagegen will der in Gibraltar registrierte Zweitlotterieanbieter jedoch mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen.

Nigel Birrell, CEO der Lottoland Group, erklärte laut Branchenmagazin games & business:

Es ist offensichtlich, dass die staatliche GGL im Auftrag der staatlichen Lottogesellschaften und Bundesländer Fakten schaffen will, um das letztlich verbliebene Lottomonopol zu schützen und Wettbewerber im Lottosektor auszuschalten.

Dies geschehe Birrell zufolge aus „rein fiskalischen Gründen“. Die Lottoland-Gruppe hingegen zeige sich den deutschen Behörden gegenüber seit Jahren kooperationsbereit.

Bisher keine Erlaubnisse trotz Anträgen

So bemühe sich das Unternehmen seit dem Jahr 2017 um eine deutsche Lizenz. Doch auch die von der 2020 eigens gegründeten Lottoland Deutschland GmbH gestellten Erlaubnisanträge seien bis heute nicht beschieden, beziehungsweise abgelehnt worden.

Zudem sei Lottoland der Auffassung, dass die von der Glücksspielbehörde gegenüber missliebigen Anbietern geplanten Sperren in Europa illegal seien. Als Grund hierfür führt die Gruppe den freien Dienstleistungsverkehr in Europa an, der derartige Maßnahmen verbiete. In Deutschland herrsche ein Protektionismus des staatlichen Lottomonopols, welcher aus Sicht der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs höchst fragwürdig sei.

Birrell erklärte games & business zufolge weiter:

Die Lotteriewetten-Verbote sind ganz offensichtlich nicht mit europäischem Recht vereinbar. Es spricht für sich, dass die eigenen Berater der Bundesländer und Lottogesellschaften das bereits 2019 gutachterlich festgestellt haben.

Deshalb hätten die maltesischen Lottoland-Gesellschaften an den Verwaltungsgerichten Darmstadt und Hannover Klagen gegen die Untersagungsverfügungen eingereicht. Die Urteile seien noch nicht gefallen.

Dass es anders gehe, zeige sich in Ländern wie Großbritannien, Irland oder Schweden. Dort seien Zweitlotterien legal, da auch für sie die europäische Dienstleistungsfreiheit gelte.

Anbietern wie Lottoland droht nicht nur in Deutschland der Verlust des lukrativen Geschäfts mit Landeslotterien. Auch in Irland wird im Zuge der Neufassung des Glücksspielgesetzes über ein restriktiveres Vorgehen diskutiert. So formierte sich Anfang Juli eine Initiative von Politikern und Organisationen, die es ausländischen Glücksspielunternehmen untersagen will, Angebote auf irische Lotto-Produkte zu vermarkten.

Sollte Lottoland den Rechtsweg gegen das GGL-Verfahren beschreiten, wird sich zeigen, ob die geplanten Maßnahmen vor Gerichten standhalten. Die juristische Auseinandersetzung dürfte jedoch viele Jahre dauern, ehe ein letztinstanzliches Urteil gefällt wird.