Niederländische Glücksspielbehörde geht gegen 37 Spielautomaten-Aufsteller vor
Die niederländische Glücksspielbehörde nahm insgesamt 290 Gastgewerbe-Betriebe unter die Lupe. (Bild: Pixabay)Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) geht derzeit gegen 37 Spielautomaten-Betreiber vor, die über keine gültige Erlaubnis verfügen. Sie sind im Rahmen der Untersuchung von 290 Gastronomie-Standorten entdeckt worden. Dies meldete die KSA [Seite auf Niederländisch] am gestrigen Montag.
Den betroffenen Betreibern hätte der KSA zufolge jeweils die sogenannte „Aufenthaltserlaubnis“ gefehlt.
Die niederländische Glücksspielbehörde erteilte Genehmigungen für den Betrieb von Spielautomaten. Diese Betriebserlaubnis besage der KSA zufolge, dass Spielautomaten nur dort aufgestellt werden dürfen, wo eine „Aufenthaltserlaubnis“ erteilt wurde. Diese wiederum erteilen die Kommunen. Damit solle sichergestellt werden, dass Spielautomaten nur in Lokalen aufgestellt werden, die von Erwachsenen besucht werden und die das Kriterium eines „hochschwelligen Gastgewerbes“ erfüllen. Um als „hochschwellig“ zu gelten, müsse eine Lokal unter anderem eine Ausschankerlaubnis besitzen und sich mit seinem Angebot vorrangig an Personen über 18 Jahren richten.
Nicht erlaubt sei es im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis beispielsweise, einen Spielautomaten offen zugänglich in einem Imbiss aufzustellen.
Genehmigungen zum Kampf gegen Geldwäsche und kriminelle Machenschaften
Die von der KSA bemängelte fehlende Aufenthaltserlaubnis sei auch deshalb wichtig, weil sie dazu beitragen solle zu verhindern, dass Spielautomaten für kriminelle Aktivitäten missbraucht würden. Daher hätten Kommunen die Möglichkeit, den Gastronomiebetreiber, der einen Spielautomaten aufstellt oder aufzustellen plant, auf seine Lebensführung hin zu prüfen.
Würden dabei Machenschaften wie betrügerische Aktivitäten oder Geldwäsche festgestellt, dürfe eine Aufenthaltserlaubnis für Spielautomaten nicht erteilt werden. Dementsprechend betonte die KSA in ihrer Meldung die gemeinsame Verantwortung der Glücksspielbehörde und der Kommunen:
Die nun im Rahmen der Untersuchung entdeckten 37 Aufsteller seien von der KSA benachrichtigt worden und hätten mit Ausnahme eines Betreibers die Verstöße eingestellt. Der Aufsteller, der sich bislang geweigert hätte, sich der Regulierung zu beugen, müsse mit Strafverfolgung rechnen.
Welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus genau ergeben könnten, gab die KSA in ihrer Mitteilung nicht bekannt.
In diesem Monat nahm die KSA jedoch nicht nur terrestrische Glücksspiel-Betreiber unter die Lupe. Erst in der vergangenen Woche meldete sie, Online-Glücksspiel-Anbieter hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überprüft zu haben.
Dabei hätten sich Unzulänglichkeiten gezeigt. Dazu gehöre, dass viele Online-Anbieter erst dann prüften, ob Einzahlungen mit dem Einkommen eines Spielers übereinstimmten, wenn es um mehr als 2.500 Euro ginge. Dies seien jedoch Beträge, die das durchschnittliche Nettogehalt übersteigen würden.
Dementsprechend forderte sie die Betreiber auf, Einkommensprüfungen frühzeitiger durchzuführen.
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