Irrtum und Fehler: Kritik an Berliner Spielhallen-Politik
Seit rund zehn Jahren gilt in Berlin ein Glücksspielgesetz, das die Anzahl von konzessionierten Spielstätten drastisch reduziert. Während der SPD-geführte Senat Erfolge „im Kampf gegen die Spielhallenflut“ vermeldet, sehen Kritiker eine deutliche Abwanderung der Spieler in den illegalen Markt. Der BZ-Kolumnist Gunnar Schupelius spricht deshalb in seinem aktuellen Beitrag von einem „Schuss in den Ofen“.
80 % weniger Spielhallen in Berlin
Im Jahr 2011 beschloss der Berliner Senat unter dem damaligen Oberbürgermeister Klaus Wowereit (SPD) diverse Änderungen am Glücksspielgesetz. Diese setzten Betreibern fortan enge Grenzen und sollten die Spielhallenlandschaft in der Hauptstadt letztlich um rund 80 % reduzieren.
In Berlin gilt ein Mindestabstand der Spielhallen zueinander von 500 Metern und 200 Metern zu Oberschulen. Weiterhin darf es pro Gebäude lediglich eine Spielhalle mit maximal acht Spielautomaten geben. Neben einer Sperrstunde von 3 bis 11 Uhr herrscht ein Verbot auffälliger Reklame und kostenloser Ausgabe von Speisen und Getränken.
Zudem müssen sich Betreiber in einem mehrstufigen Auswahlverfahren beweisen. Dieses sieht unter anderem den Nachweis von Zuverlässigkeit und Sozialkonzepten vor. Im Falle von Konkurrenzsituationen zwischen Bestandsspielhallen greifen computerbasierte Evaluationen, teils entschied in der Vergangenheit auch das Los.
Daniel Buchholz, der für die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, zeigt sich erfreut über die Resultate der Neuregelung. In einem Statement erklärte der Stadtentwicklungsexperte, dass das Ziel, die Anzahl der Berliner Spielhallen von 584 im Jahr 2011 auf maximal 120 zu reduzieren, in greifbare Nähe gerückt sei.
„Ein Schuss in den Ofen“
Andernorts trifft der harte Kurs des Senats gegen die Spielhallen auf harsche Kritik. So wählt der Journalist Schupelius in seiner aktuellen Kolumne für die Berliner Zeitung deutliche Worte:
Die Berliner Politik ist im Kampf gegen die Spielsucht den falschen Weg gegangen. Es war ein Schuss in den Ofen. Nun traut sich niemand, den Irrtum zuzugeben und die Fehler zu korrigieren.
Schupelius beschreibt, dass im Schatten des Wegfalls legaler Angebote der Grau- und Schwarzmarkt floriere. Insbesondere sogenannte Café-Casinos profitierten von dem Aus der Spielhallen. Aktuellen Schätzungen zufolge gebe es in Berlin rund 2.500 Lokale, die unter dem Deckmantel gastronomischer Angebote in erster Linie Glücksspiel anböten.
In Kneipen und Cafés dürfen nach wie vor bis zu zwei Spielautomaten aufgestellt werden, ohne dass eine Spielhallenkonzession nötig wird. Medienberichten zufolge setzten die Betreiber der Casino-Cafés deshalb oft darauf, lediglich eine Kaffeemaschine in die entsprechenden Räumlichkeiten zu stellen. So solle dem offiziellen Anspruch eines gastronomischen Angebots genügt werden. Das eigentliche Geschäft bestehe jedoch aus dem Betrieb der Spielautomaten in mehreren parallel laufenden „Cafés“.
Dieses Schlupfloch werde nicht selten von Akteuren der Organisierten Kriminalität genutzt. So seien entsprechende Betriebe in der Vergangenheit wiederholt Ziel von Razzien gewesen, die die sogenannte Clankriminalität im Fokus hatten. Neben den im rechtlichen Graubereich angesiedelten Angebot der Casino-Cafés seien Ermittler dabei auch immer wieder auf unzweifelhaft illegales Glücksspiel mit nicht registrierten Automaten gestoßen.
Ob es sich hierbei um einen Trend handelt, den die strengen Spielhallen-Vorgaben im Rahmen des neuen Glücksspielstaatsvertrages auch bundesweit verstärken könnten, wird die nähere Zukunft zeigen müssen.