Donnerstag, 21. November 2024

Abgezockt: Klagewelle gegen Online Casinos in Österreich erwartet

Waage

Die österreichische Tageszeitung Kurier hat am Dienstag berichtet, dass die Liechtensteiner Prozessfinanzierungsgesellschaft Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) im Rahmen einer Sammelklage gegen Online-Casinos, die nicht in Österreich lizenziert sind, vorgehen wolle. Die EAS wolle für österreichische SpielerInnen verlorenes Geld gerichtlich zurückfordern.

Laut EAS hätten die Geschädigten gute Chancen auf Erfolg, da die rund 1.500 Online-Glücksspielanbieter in Österreich, mit Ausnahme der Plattform Win2Day der Casinos Austria AG, ohne Lizenz tätig seien.

Der von der EAS beauftragte Anwalt Hans‐Jörg Vogl kommentierte:

[…] Selbst die bekannten großen Anbieter arbeiten ohne gültige Konzession. Hintergrund dafür ist das österreichische Glücksspielmonopol. Um Spieler zu schützen, darf in Österreich nämlich nur der Bund Glücksspiele durchführen. Geschädigte von Online‐Glücksspiel wie Online‐Casinos oder Online‐Poker können ihre Verluste zurückfordern und haben dabei gute Chancen. Denn ohne gültige Lizenz sind auch die geschlossenen Verträge zwischen Spielern und Anbietern nicht gültig.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Anwälte der EAS seien auf Schadenersatzforderungen spezialisiert und erstritten Ansprüche von betrügerischen Versicherungs- und Anlageoptionen. Mit den Forderungen gegen nicht lizenzierte Online-Glücksspielanbieter scheint sich dem Unternehmen ein neues Geschäftsfeld zu eröffnen.

Das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) sieht derzeit nur eine Lizenz für die Lotterie vor. Inhaberin der Lizenz für den einzigen Internetauftritt der Online-Plattform win2day ist die Casinos Austria AG.

Online-Casinos, die von anderen europäischen Gerichtsbarkeiten wie der Malta Gaming Authority oder der Glücksspielkommission der Isle of Man reguliert sind, gelten in Österreich als illegal.

Die Geschäftsidee der EAS ist keineswegs neu. Erst im vergangenen Jahr ging der österreichische Prozessfinanzierer AdvoFin gegen die Glücksspielbetreiber vor. Laut dem Kurier soll AdvoFin im Rahmen außergerichtlicher Einigungen Rückzahlungen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro pro Kläger erwirkt haben.

Rückenwind erhielten die Prozessfinanzierer nach Angaben des Kurier von der Casinos Austria AG, die ihre Monopolstellung erhalten wolle.

Die rechtliche Lage sei klar, ließ die EAS in ihrer Mitteilung durchblicken, und verspricht so glücklosen Spielern Erfolg vor Gericht. Die Teilnehmer müssten jedoch einige Bedingungen erfüllen, wenn sie sich an der Sammelklage beteiligen wollten. So müssten sie alle Verluste bei Anbietern ohne österreichische Lizenz erlitten haben.

Unter der Einbeziehung aller Gewinne und Verluste müsse sich der Nettoverlust auf mindestens 3.000 Euro belaufen. Die Verluste müssten aus dem Online-Glücksspiel und Online Poker, aber nicht aus Sportwetten resultieren. Die EAS erklärte, dass das Angebot auch rückwirkend für erlittene Verluste bis zum 1.1.2000 gelte.

EAS wittert lukratives Geschäft

Für die Geschädigten sei die Sammelklage bei der EAS ohne Risiko und kostenfrei. Allerdings scheint es dem Dienstleister um ein lukratives Geschäft zu gehen, denn die Beteiligung im Falle des Prozessgewinns beläuft sich auf immerhin 40 %. Bei außergerichtlichen Einigungen kassiert die EAS 15 %.

Die EAS stützt sich auf Statistiken, denen zufolge die ÖsterreicherInnen täglich rund 400.000 Euro beim Online-Glücksspiel verlören. Dies entspreche knapp 150 Mio. Euro im Jahr.

Dennoch dürfte auf alle Beteiligten ein langwieriger und schwieriger Prozess zukommen, denn bei den Gegnern handelt es sich um finanzstarke Unternehmen wie GVC Holdings, Bet-At-Home, 888, Flutter Entertainment und William Hill.